Freinacht - kein Freibrief

In der Nacht vom 30. April auf den 1.
Augsburg (ots) - Mai findet traditionell die sogenannte "Freinacht" statt, ein Ereignis, das in vielen Städten und Gemeinden als unbeschwerter Brauch gefeiert wird. Die Polizei appelliert sich auch in dieser Nacht anständig zu verhalten.
Auch die Polizei wird in dieser Nacht entsprechend präsent sein. In der Vergangenheit gab es immer wieder Vorfälle, bei denen der Spaß auf der Strecke blieb und es zu Gefährdungen oder Straftaten kam.
Die Polizei appelliert deswegen an alle Feiernden, sich auch in der Freinacht an die Regeln und Gesetze zu halten, denn diese gelten das ganze Jahr über und ohne Ausnahme. In der Vergangenheit wurden aber wiederholt bestimmte Grenzen überschritten und im Zuge der Freinacht auch Straftaten begangen, wie z.B.
- Beschädigen von Mülltonnen
- Beschmieren von Wänden
- Sprengen von Briefkästen
- Betreten von fremden Grundstücken
- Entwenden von fremden Gegenständen
Einige Aktionen sind dabei nicht nur strafbar, sondern für alle gefährlich, wie z.B.
- Entfernen von Gullideckeln
- Hindernisse auf der Fahrbahn, wie z.B. gespannte Seile
Die Beamtinnen und Beamten wollen in der Freinacht kein Spielverderber sein, denn gegen brauchtumstypische Streiche ist meist nichts einzuwenden. Werden aber Straftaten begangen oder Gefahren verursacht, wird die Polizei dagegen konsequent einschreiten.
Da erfahrungsgemäß viele Kinder und Jugendliche unterwegs sein werden, bittet die Polizei auch die Eltern, bereits im Vorfeld mit dem Nachwuchs über "Do`s und Don`ts" zu sprechen.
Tipps an Bürgerinnen und Bürger
Wer seine Mülltonne am 1. Mai nicht am Maibaum abholen möchte, verwahrt diese bitte rechtzeitig innerhalb des Zauns oder in der Garage. Die gilt auch für abgestellte Fahrräder oder andere transportablen Gegenstände.
Im Notfall erreichen Sie die Polizei wie gewohnt unter dem Notruf 110. Bei Bedarf können Sie sich auch jederzeit an Ihre örtlichen Polizeidienststelle wenden.
Auch die Polizei wird in dieser Nacht entsprechend präsent sein. In der Vergangenheit gab es immer wieder Vorfälle, bei denen der Spaß auf der Strecke blieb und es zu Gefährdungen oder Straftaten kam.
Die Polizei appelliert deswegen an alle Feiernden, sich auch in der Freinacht an die Regeln und Gesetze zu halten, denn diese gelten das ganze Jahr über und ohne Ausnahme. In der Vergangenheit wurden aber wiederholt bestimmte Grenzen überschritten und im Zuge der Freinacht auch Straftaten begangen, wie z.B.
- Beschädigen von Mülltonnen
- Beschmieren von Wänden
- Sprengen von Briefkästen
- Betreten von fremden Grundstücken
- Entwenden von fremden Gegenständen
Einige Aktionen sind dabei nicht nur strafbar, sondern für alle gefährlich, wie z.B.
- Entfernen von Gullideckeln
- Hindernisse auf der Fahrbahn, wie z.B. gespannte Seile
Die Beamtinnen und Beamten wollen in der Freinacht kein Spielverderber sein, denn gegen brauchtumstypische Streiche ist meist nichts einzuwenden. Werden aber Straftaten begangen oder Gefahren verursacht, wird die Polizei dagegen konsequent einschreiten.
Da erfahrungsgemäß viele Kinder und Jugendliche unterwegs sein werden, bittet die Polizei auch die Eltern, bereits im Vorfeld mit dem Nachwuchs über "Do`s und Don`ts" zu sprechen.
Tipps an Bürgerinnen und Bürger
Wer seine Mülltonne am 1. Mai nicht am Maibaum abholen möchte, verwahrt diese bitte rechtzeitig innerhalb des Zauns oder in der Garage. Die gilt auch für abgestellte Fahrräder oder andere transportablen Gegenstände.
Im Notfall erreichen Sie die Polizei wie gewohnt unter dem Notruf 110. Bei Bedarf können Sie sich auch jederzeit an Ihre örtlichen Polizeidienststelle wenden.
Quelle: Bayern