ZOLL stoppt illegalen Kaviarschmuggel: Rund 13,5 Kilogramm "Schwarzgold" in Hohlraum versteckt.

Insgesamt 13,23 Kilogramm Kaviar sowie knapp 1.400 Stück diverser Arzneimittel wurden durch Beamte des Hauptzollamtes Berlin sichergestellt.
Berlin (ots) - Der Aufgriff liegt bereits einige Zeit zurück, da eine Auswertung im zolleigenen Labor zur Überprüfung des Verdachts auf Schmuggel von artengeschütztem Kaviar erfolgen musste.
Bei einer Kontrolle eines ukrainischen Fahrzeugs haben die Beschäftigten der Kontrolleinheit Verkehrswege zunächst die sechs Insassen zu ihren mitgeführten Waren befragt. Die Reisenden gaben an, Waren im Rahmen ihrer Freimengen mit sich zu führen.
Nach der anschließenden Überprüfung des persönlichen Gepäcks der Passagiere, befanden sich noch eine Vielzahl Gepäckstücke und Kartons im Fahrzeug. Diese waren mit Adressaufklebern versehen und augenscheinlich als Kuriergepäck für Personen in Belgien bestimmt. Das gesamte Gepäck verdeckte einen bauartbedingten Hohlraum im Fahrzeug, in dem die Beamten eine Styroporkiste feststellten.
In dieser Kiste befanden sich die über 13 Kilogramm schwarzer Kaviar sowie zwei Gläser mit rotem Kaviar (0,83 kg brutto).
Dieser wurde sichergestellt und zur Überprüfung in das zolleigene Labor geschickt.
Zusätzlich haben die Zöllner*innen 1.364 Stück Arzneimittel festgestellt, die für eine Person in Belgien bestimmt waren und nicht zum persönlichen Gebrauch mitgeführt wurden.
Die Auswertung durch das Zolllabor ergab, dass die Beamten den richtigen Fang gemacht haben. Bei dem schwarzen Kaviar handelt es sich um die Fischeier des Amur Störs. Diese Störart ist vom Washingtoner Artenschutzabkommen erfasst und gilt als gefährdet.
Der Wert des Kaviars beträgt in Deutschland 47,50 Euro pro 50g. Der Kaviar hat somit einen Gesamtwert von 11.780 Euro. Wie hoch der Zollwert ist, der zugrunde gelegt wird, muss jedoch noch berechnet werden. Hierfür ist der Preis in der Ukraine am Tag des Aufgriffs ausschlaggebend.
Bei dem roten Kaviar handelt es sich um Kaviar des Pazifischen Lachs und des Königslachs. Diese sind nicht geschützt. Der Wert der 820 Gramm liegt bei etwa 54,00 Euro (13,00 Euro/ 200g).
Vor Ort wurden ein Steuerstrafverfahren wegen Bannbruch durch Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und das Washingtoner Artenschutzabkommen sowie ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den Fahrer eingeleitet.
Der Kaviar und die Arzneimittel wurden sichergestellt. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 Euro durch den Fahrer, durfte die Fahrt für alle weitergehen.
Bei einer Kontrolle eines ukrainischen Fahrzeugs haben die Beschäftigten der Kontrolleinheit Verkehrswege zunächst die sechs Insassen zu ihren mitgeführten Waren befragt. Die Reisenden gaben an, Waren im Rahmen ihrer Freimengen mit sich zu führen.
Nach der anschließenden Überprüfung des persönlichen Gepäcks der Passagiere, befanden sich noch eine Vielzahl Gepäckstücke und Kartons im Fahrzeug. Diese waren mit Adressaufklebern versehen und augenscheinlich als Kuriergepäck für Personen in Belgien bestimmt. Das gesamte Gepäck verdeckte einen bauartbedingten Hohlraum im Fahrzeug, in dem die Beamten eine Styroporkiste feststellten.
In dieser Kiste befanden sich die über 13 Kilogramm schwarzer Kaviar sowie zwei Gläser mit rotem Kaviar (0,83 kg brutto).
Dieser wurde sichergestellt und zur Überprüfung in das zolleigene Labor geschickt.
Zusätzlich haben die Zöllner*innen 1.364 Stück Arzneimittel festgestellt, die für eine Person in Belgien bestimmt waren und nicht zum persönlichen Gebrauch mitgeführt wurden.
Die Auswertung durch das Zolllabor ergab, dass die Beamten den richtigen Fang gemacht haben. Bei dem schwarzen Kaviar handelt es sich um die Fischeier des Amur Störs. Diese Störart ist vom Washingtoner Artenschutzabkommen erfasst und gilt als gefährdet.
Der Wert des Kaviars beträgt in Deutschland 47,50 Euro pro 50g. Der Kaviar hat somit einen Gesamtwert von 11.780 Euro. Wie hoch der Zollwert ist, der zugrunde gelegt wird, muss jedoch noch berechnet werden. Hierfür ist der Preis in der Ukraine am Tag des Aufgriffs ausschlaggebend.
Bei dem roten Kaviar handelt es sich um Kaviar des Pazifischen Lachs und des Königslachs. Diese sind nicht geschützt. Der Wert der 820 Gramm liegt bei etwa 54,00 Euro (13,00 Euro/ 200g).
Vor Ort wurden ein Steuerstrafverfahren wegen Bannbruch durch Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und das Washingtoner Artenschutzabkommen sowie ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den Fahrer eingeleitet.
Der Kaviar und die Arzneimittel wurden sichergestellt. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 Euro durch den Fahrer, durfte die Fahrt für alle weitergehen.
Quelle: Berlin