Gemeinsame Meldung - Durchsuchungen und Festnahme wegen mutmaßlicher Verstöße gegen EU-Sanktionen

Berlin, Landshut (ots) – Ermittlungen gegen illegale Autoexporte nach Russland
Die Ermittlungen gegen eine Frau, die im Verdacht steht, zahlreiche Fahrzeuge illegal nach Russland exportiert zu haben, wurden durch das Zollfahndungsamt München und die Landespolizei Berlin unterstützt.
Seit dem 5. April 2022 wird der Frau sowie zwei Mitbeschuldigten vorgeworfen, Autos nach Russland geliefert zu haben, obwohl dies seit dem 15. März 2022 per EU-Verordnung untersagt ist, als Reaktion auf den Angriff Russlands auf die Ukraine. Die Regelung betrifft Luxusgüter ab einem Wert von 50.000 Euro und seit dem 24. Juni 2023 alle Fahrzeuge, unabhängig vom Wert.
Um die EU-Sanktionen zu umgehen, soll die Frau bei der Anmeldung zur Ausfuhr angegeben haben, die Fahrzeuge in Länder wie Weißrussland, Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan zu senden. Tatsächlich wurde jedoch festgestellt, dass 186 dieser Fahrzeuge direkt in Russland zugelassen wurden, was darauf hinweist, dass der Export von Anfang an für Russland bestimmt war und die anderen Länder nur als Zwischenstationen genutzt wurden.
Die Beschuldigte steht im Verdacht, mehrfach gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. Aufgrund der Fluchtgefahr wurde am Mittwoch ein Untersuchungshaftbefehl gegen sie erlassen und zugleich mehrere Durchsuchungen durchgeführt.
Dabei sicherte man vier hochwertige Fahrzeuge und zwei Kühlauflieger für Vermögensarreste sowie ein Fahrzeug als Beweismittel. Zusätzlich wurden Geschäftsunterlagen und Datenträger beschlagnahmt, die im Verlauf der Ermittlungen ausgewertet werden sollen.
Nach bisherigem Ermittlungsstand könnten die Beschuldigte und ihre Mittäter bis zu 192 Fahrzeuge im Gesamtwert von über 21 Millionen Euro exportiert haben. Daher wurde ein Vermögensarrest in entsprechender Höhe erwirkt, um illegal erlangte Vermögensvorteile abzuschöpfen.
Laut § 18 des Außenwirtschaftsgesetzes können Verstöße gegen wirtschaftliche Sanktionsmaßnahmen der EU mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden, wobei bei gewerbsmäßigem oder bandenmäßigem Handeln die Strafe nicht unter einem Jahr liegt.
Zusätzliche Informationen
Ein Vermögensarrest ist eine rechtliche Maßnahme, um Vermögensvorteile, die aus einer Straftat stammen, abzuschöpfen. Diese unrechtmäßigen Gewinne stehen in der Regel dem Opfer der Straftat zu, nicht jedoch dem Täter oder Teilnehmer an der Tat.