Fund im Handgepäck - Bundespolizei stellt Patronenschlüsselanhänger am Bremer Flughafen sicher

© Foto: Bundespolizei Bremen
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Flughafen Bremen, 28.04.2025 / 17:05 Uhr Einen eher ungewöhnlichen Fund machten im Auftrag der Bundespolizei die Luftsicherheitsassistenten der Firma I-SEC am Montagabend gegen 17:05 Uhr am Bremer Flughafen.
Bremen (ots) - Bei der Luftsicherheitskontrolle eines Fluggastes zeigte sich beim Röntgen in dessen Handgepäck eine vermeintliche Gewehrpatrone.
Polizeibeamte des Bundespolizeireviers am Bremer Flughafen wurden hinzugezogen und inspizierten die Patrone des sogenannten Nato-Kalibers 5,56 x 45 mm. Es stellte sich heraus, dass es sich nicht um scharfe Munition, sondern um eine unbrauchbar gemachte und zum Schlüsselanhänger umgebaute Patrone handelte.
Offensichtlich war dem 40-jährigen Bremer nicht bewusst, dass dieser besondere Schlüsselanhänger in seinem Handgepäck zu Problemen führen könnte. Denn obwohl die Patrone keine Treibladung mehr enthielt, hätte er den Schlüsselanhänger, da dieser den Anschein echten Munition erweckt, nicht im Handgepäck mitführen dürfen.
Die Bundespolizeiinspektion Bremen weist daraufhin, dass Patronen, Waffen oder gefährliche Gegenstände bei Flugreisen grundsätzlich im Handgepäck verboten sind, aber eben auch Deko-Objekte und Schmuckstücke, die wie echte gefährliche Gegenstände aussehen ebenfalls nicht erlaubt sind.
Durch die Mitnahme solcher Gegenstände kann es an der Luftsicherheitskontrollstelle auch zu längeren Kontrollzeiten kommen. Das kann im ungünstigsten Fall auch dazu führen, dass Fluggäste ihren Flug verpassen.
Dieser Reisende hatte Glück: Zwar stellten die Bundespolizisten seinen Schlüsselanhänger sicher, aber seinen Flug nach Istanbul erreichte er noch rechtzeitig.
Ganz ohne Unannehmlichkeiten kommt er dennoch nicht davon, da das Mitführen von munitionsähnlichen Gegenständen in den Sicherheitsbereich eines Flughafens eine Ordnungswidrigkeit darstellt und ihm nun Bußgeld droht.
Polizeibeamte des Bundespolizeireviers am Bremer Flughafen wurden hinzugezogen und inspizierten die Patrone des sogenannten Nato-Kalibers 5,56 x 45 mm. Es stellte sich heraus, dass es sich nicht um scharfe Munition, sondern um eine unbrauchbar gemachte und zum Schlüsselanhänger umgebaute Patrone handelte.
Offensichtlich war dem 40-jährigen Bremer nicht bewusst, dass dieser besondere Schlüsselanhänger in seinem Handgepäck zu Problemen führen könnte. Denn obwohl die Patrone keine Treibladung mehr enthielt, hätte er den Schlüsselanhänger, da dieser den Anschein echten Munition erweckt, nicht im Handgepäck mitführen dürfen.
Die Bundespolizeiinspektion Bremen weist daraufhin, dass Patronen, Waffen oder gefährliche Gegenstände bei Flugreisen grundsätzlich im Handgepäck verboten sind, aber eben auch Deko-Objekte und Schmuckstücke, die wie echte gefährliche Gegenstände aussehen ebenfalls nicht erlaubt sind.
Durch die Mitnahme solcher Gegenstände kann es an der Luftsicherheitskontrollstelle auch zu längeren Kontrollzeiten kommen. Das kann im ungünstigsten Fall auch dazu führen, dass Fluggäste ihren Flug verpassen.
Dieser Reisende hatte Glück: Zwar stellten die Bundespolizisten seinen Schlüsselanhänger sicher, aber seinen Flug nach Istanbul erreichte er noch rechtzeitig.
Ganz ohne Unannehmlichkeiten kommt er dennoch nicht davon, da das Mitführen von munitionsähnlichen Gegenständen in den Sicherheitsbereich eines Flughafens eine Ordnungswidrigkeit darstellt und ihm nun Bußgeld droht.
Quelle: Bremen