Nr.: 0302 --Polizei Bremen warnt vor Betrugsversuch--

- Ort: Bremen Sowohl bundesweit als auch im Bremer Stadtgebiet sind mehrere E-Mails mit betrügerischem Inhalt im Umlauf, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern stammen.
Bremen (ots) - Die Polizei Bremen warnt davor und gibt Tipps.
Derzeit kursieren betrügerische E-Mails, bei denen gefälschten Rechnungen im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern versendet werden (siehe Foto). Dabei erhalten Empfängerinnen und Empfänger eine E-Mail, in der die Rechnung als PDF-Dokument beigefügt ist, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern stammt. Die Absenderadresse erweckt den Eindruck einer offiziellen Kontaktadresse.
Sollten Sie eine E-Mail erhalten, empfiehlt die Polizei Bremen:
- Ein gesundes Misstrauen an den Tag zu legen, wenn unerwartete
Schreiben oder Rechnungen eingehen.
- Keine Überweisungen zu tätigen, bevor die Echtheit der Forderung
überprüft wurde.
- Die Schreiben auf Plausibilität zu prüfen, beispielsweise auf
korrekte Kontodaten und formale Fehler.
- Bei Zweifeln Rückfragen beim Absender des Schreibens zu halten,
um die Echtheit zu bestätigen.
- Öffnen Sie das beigefügte Dokument nicht und löschen Sie die
E-Mail.
Derzeit kursieren betrügerische E-Mails, bei denen gefälschten Rechnungen im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern versendet werden (siehe Foto). Dabei erhalten Empfängerinnen und Empfänger eine E-Mail, in der die Rechnung als PDF-Dokument beigefügt ist, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern stammt. Die Absenderadresse erweckt den Eindruck einer offiziellen Kontaktadresse.
Sollten Sie eine E-Mail erhalten, empfiehlt die Polizei Bremen:
- Ein gesundes Misstrauen an den Tag zu legen, wenn unerwartete
Schreiben oder Rechnungen eingehen.
- Keine Überweisungen zu tätigen, bevor die Echtheit der Forderung
überprüft wurde.
- Die Schreiben auf Plausibilität zu prüfen, beispielsweise auf
korrekte Kontodaten und formale Fehler.
- Bei Zweifeln Rückfragen beim Absender des Schreibens zu halten,
um die Echtheit zu bestätigen.
- Öffnen Sie das beigefügte Dokument nicht und löschen Sie die
E-Mail.
Quelle: Bremen