Transparenzbericht 2024 zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte veröffentlicht

Bericht zur Anwendung der TCO-Verordnung
Auf der Website des Bundeskriminalamts ist der aktuelle Transparenzbericht zur Anwendung der TCO-Verordnung verfügbar. Im Jahr 2024 hat das Bundeskriminalamt in 482 Fällen die Entfernung von terroristischen Inhalten durch Hostingdiensteanbieter angeordnet, was einen deutlichen Anstieg im Vergleich zu 2023 (mit 249 Anordnungen) darstellt.
Auslandbehörden schickten elf solcher Anordnungen an deutsche Anbieter, was einen Zuwachs von neun Fällen gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Diese Zunahme resultiert aus der verstärkten Umsetzung der europäischen Terror-Content-Online-Verordnung durch europäische Behörden. Die Mehrheit der Entfernungsanordnungen richtete sich an ausländische Hostingdienste.
Sollten Anbieter dieser Aufforderung zur Löschung terroristischer Inhalte nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, kann die Bundesnetzagentur ein Bußgeld verhängen. Im vergangenen Jahr war ein solches Verfahren jedoch nicht nötig.
Maßnahmen zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte
Unternehmen sind verpflichtet, gegen die Verbreitung terroristischer Inhalte Maßnahmen zu ergreifen. Die Bundesnetzagentur bewertet deren Wirksamkeit. Durch diese Vorkehrungen wurden 2024 insgesamt 16.771 Inhalte von deutschen Hostingdiensten entfernt.
Es gab 141 Beschwerden von Nutzern gegen die Löschung ihrer Inhalte, von denen 20 wiederhergestellt wurden.
Hintergrund der TCO-VO
Die Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (TCO-VO) zielt darauf ab, die öffentliche Sicherheit in der EU zu fördern und den Missbrauch von Hostingdiensten für terroristische Zwecke zu verhindern. Die vollständigen Berichte sind sowohl auf der Webseite der Bundesnetzagentur als auch des Bundeskriminalamtes einsehbar.