Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls

Bonn (ots) - Zoll weitreichend im Einsatz zur Einhaltung des Mindestlohns
Die Hauptzollämter in ganz Deutschland sind heute umfassend aktiv, wobei mehr als 3.000 Zollbeschäftigte bundesweit eingesetzt werden. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt auf der Einhaltung des seit dem 1. Januar 2025 gültigen gesetzlichen Mindestlohns, der auf 12,82 Euro brutto pro Stunde festgelegt wurde. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen rechtmäßigen Anspruch auf diesen Lohn, und jegliche Abmachungen mit Arbeitgebern, die diesen Anspruch untergraben, sind ungültig und werden im Falle einer Entdeckung geahndet.
Zusätzlich zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es spezifische Branchenmindestlöhne, beispielsweise in Bereichen wie der Pflege, der Gebäudereinigung sowie im Handwerk wie Dachdecken, Elektrik, Malerei und Lackierung. Die Zollprüfungen werden heute bis in die Abendstunden durchgeführt und eine Pressemitteilung mit den vorläufigen Ergebnissen wird voraussichtlich morgen veröffentlicht.
Diese Prüfungen ziehen normalerweise umfassende Nachermittlungen in den betroffenen Unternehmen nach sich. Besonders bei Mindestlohn-Verstößen dienen die vor Ort gesammelten Aussagen der Arbeitnehmer als Grundlage für tiefere Prüfungen der Unternehmensunterlagen, insbesondere der Lohn- und Finanzdokumentationen. Ziel dieser Nachforschungen ist es, Informationen über die Art, den Umfang, die Dauer und die Höhe der Entlohnung von Beschäftigungsverhältnissen zu gewinnen oder zu überprüfen. Der Zoll arbeitet dabei eng mit verschiedenen Partnerbehörden, wie der Rentenversicherung, zusammen.
Zollprüfer identifizieren regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbestimmungen. Zu den häufigsten Manipulationspraktiken gehört es, Beschäftigte fälschlicherweise als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige zu deklarieren, um der Mindestlohnpflicht zu entgehen. Zudem werden oftmals Stundenaufzeichnungen ungenau oder unvollständig geführt, oder gar nicht dokumentiert, um Verstöße zu verschleiern.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) führt fortlaufend bundesweite und regionale Schwerpunkt- sowie Sonderprüfungen basierend auf einem risikoorientierten Ansatz durch. Diese koordinierte Prüfarbeit ist wesentlich, um die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu verringern und trägt entscheidend zur Aufdeckung und Sanktionierung von Verstößen bei.