Internationale Barmittelkontrolloperation "BELENOS II" / Sicherstellung von 1,6 Millionen Euro nicht angemeldetem Bargeld

Zoll deckt umfangreiche Bargeldvergehen auf
Köln (ots) – In einer von 13 Hauptzollämtern unter Leitung des Zollkriminalamts durchgeführten zweiwöchigen Überprüfungskampagne wurden mehr als 110 Fälle von nicht angemeldetem Bargeld in Höhe von insgesamt rund 1,6 Millionen Euro aufgedeckt.
Bei einer Kontrolle am Flughafen Berlin Brandenburg stellte man bei einem Reisenden über 61.000 Euro Bargeld sicher. Obwohl der Mann das Geld anmelden wollte, entdeckte der Zoll Unregelmäßigkeiten. Dies führte zur Beschlagnahmung des Bargeldes und zur Einleitung eines Clearing-Verfahrens durch das Hauptzollamt Potsdam.
An der von der französischen und spanischen Zollverwaltung sowie Europol initiierten Aktion nahmen 22 EU-Mitgliedstaaten teil. Das Hauptziel der "BELENOS II" bestand darin, die Ein- und Ausfuhr von Bargeld ab 10.000 Euro in die oder aus der EU zu überwachen.
Reisende müssen Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr bei der Zollstelle anmelden, was neben Bargeld auch übertragbare Inhaberpapiere, Gold sowie andere gleichwertige Zahlungsmittel wie Sparbücher und Edelsteine umfasst.
Wenn bei Kontrollen der Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht, kann die Zollverwaltung diese Vermögenswerte zur Aufklärung des Sachverhaltes sicherstellen. Innerhalb von 30 Tagen muss der Zollfahndungsdienst die Herkunft oder den Verwendungszweck klären, wobei eine richterliche Anordnung den Zeitraum auf 90 Tage verlängern kann.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseite: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-nach-Deutschland-aus-einem-nicht-eu-Staat/Einschraenkungen/Barmittel/barmittel_node.html
Informationen zur Operation "BELENOS II" finden Sie hier: