Altona: Zwei Männer verursachen durch Aufenthalt im Tunnelbereich "Gefährlichen Eingriff in Bahnverkehr" - Vorläufige Festnahmen durch Bundespolizei

Nach derzeitigem Ermittlungsstand sollen am 14.06.2025 gegen 21.02 Uhr ein 20-jähriger Deutscher sowie ein 34-jähriger Brasilianer den Tunnelbereich im Bahnhof Altona vom Bahnsteig 1 bei Gleis 1 betreten haben.
Hamburg (ots) - Diese Handlung wurde von einer Präsenzstreife der Bundespolizei beobachtet.
Zum Begehungszeitpunkt fand bei der S-Bahn Regelbetrieb statt. Ein Triebfahrzeugführer einer S-Bahn (Linie S3, Strecke Hauptbahnhof - Altona) führte eine laut hörbare Schnellbremsung der S-Bahn und mehrere Warnpfiffe durch.
Die zwei Männer kamen unmittelbar nach der Schnellbremsung der S-Bahn aus dem Tunnelbereich heraus. Nach Ansprache durch die Präsenzstreife der Bundespolizei ergriff der 20-Jährige die Flucht, konnte jedoch durch die Bundespolizisten eingeholt werden. Er wurde zu Boden gebracht und gefesselt. Gegen diese Maßnahmen leistete er erheblichen Widerstand. Bei der Widerstandshandlung wurde kein Bundespolizist verletzt.
Der 34-Jährige verblieb nach Ansprache der Bundespolizisten vor Ort und lief nicht weg.
Die Männer machten keine Angaben zur vorgeworfenen Tathandlung. Beim Deutschen konnte bei einer Atemalkoholkontrolle ein Promillewert von 1.94 ermittelt werden. Er wurde auf Grund der Alkoholisierung kurzzeitig in Schutzgewahrsam genommen, um auszunüchtern. Der Brasilianer verweigerte die freiwillige Atemalkoholkontrolle, gab jedoch zu alkoholisiert zu sein. Er wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen vor Ort entlassen.
Auf dem Bahnsteig konnte eine Zeugin ermittelt werden, die den oben beschriebenen Tatablauf ebenfalls schilderte. Zudem wurde über eine durchgeführte Videosichtung die Tathandlung bestätigt.
Gegen die Tatverdächtigen wurden Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich) sowie Strafverfahren (Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen zu den Strafverfahren werden durch den Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.
Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:
"Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer."
WL
Zum Begehungszeitpunkt fand bei der S-Bahn Regelbetrieb statt. Ein Triebfahrzeugführer einer S-Bahn (Linie S3, Strecke Hauptbahnhof - Altona) führte eine laut hörbare Schnellbremsung der S-Bahn und mehrere Warnpfiffe durch.
Die zwei Männer kamen unmittelbar nach der Schnellbremsung der S-Bahn aus dem Tunnelbereich heraus. Nach Ansprache durch die Präsenzstreife der Bundespolizei ergriff der 20-Jährige die Flucht, konnte jedoch durch die Bundespolizisten eingeholt werden. Er wurde zu Boden gebracht und gefesselt. Gegen diese Maßnahmen leistete er erheblichen Widerstand. Bei der Widerstandshandlung wurde kein Bundespolizist verletzt.
Der 34-Jährige verblieb nach Ansprache der Bundespolizisten vor Ort und lief nicht weg.
Die Männer machten keine Angaben zur vorgeworfenen Tathandlung. Beim Deutschen konnte bei einer Atemalkoholkontrolle ein Promillewert von 1.94 ermittelt werden. Er wurde auf Grund der Alkoholisierung kurzzeitig in Schutzgewahrsam genommen, um auszunüchtern. Der Brasilianer verweigerte die freiwillige Atemalkoholkontrolle, gab jedoch zu alkoholisiert zu sein. Er wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen vor Ort entlassen.
Auf dem Bahnsteig konnte eine Zeugin ermittelt werden, die den oben beschriebenen Tatablauf ebenfalls schilderte. Zudem wurde über eine durchgeführte Videosichtung die Tathandlung bestätigt.
Gegen die Tatverdächtigen wurden Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich) sowie Strafverfahren (Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen zu den Strafverfahren werden durch den Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.
Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:
"Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer."
WL
Quelle: Hamburg