Ehrlicher Finder gibt gefundenes Smartphone bei der Bundespolizei ab - Erfolgreiche Übergabe an Eigentümerin

Eine schöne Begebenheit trug sich am 04.07.2025 gegen 15:50 Uhr im Bundespolizeirevier Altona zu: Eine 38-jährige, tschechische Frau erschien in der Wache und gab an, soeben ihr Smartphone (Neupreiswert ca. 1000 EUR) im Bereich der Barnerstraße in Altona verloren zu haben.
Hamburg (ots) - Während der Sachverhaltsaufnahme meldete sich der Lebensgefährte der 38-Jährigen und teilte mit, dass sich soeben eine Person bei ihm gemeldet habe, die das verlorene Smartphone im Bereich der Barnerstraße auf dem Boden liegend gefunden habe und nun abgeben wolle.
Kurze Zeit später erschien der ehrliche Finder (Alter: 41 Jahre, Staatsangehörigkeit: deutsch) im Bundespolizeirevier Altona und übergab der überglücklichen Frau das Smartphone. Der Finder erklärte, dass er das Smartphone auf dem Boden liegend gefunden und mit dem Ziel es dem Eigentümer auszuhändigen an sich genommen habe.
Die Bundespolizei lobte ausdrücklich das ehrliche Vorgehen des 41-jährigen Finders. Der Finder hat sich in diesem Fall absolut korrekt und vorbildlich verhalten.
Hinweise der Bundespolizei:
Wer etwas findet und an sich nimmt, muss dies laut Bürgerlichem Gesetzbuch dem Eigentümer anzeigen. Ist der Eigentümer nicht ersichtlich, dann muss der Fund der Behörde, also dem Fundbüro oder z.B. der Polizei angezeigt werden. Wer seinen Fund nicht meldet, sondern einbehält, macht sich strafbar. Unterschlagung - auch die Fundunterschlagung - ist ein Vergehen.
WL
Kurze Zeit später erschien der ehrliche Finder (Alter: 41 Jahre, Staatsangehörigkeit: deutsch) im Bundespolizeirevier Altona und übergab der überglücklichen Frau das Smartphone. Der Finder erklärte, dass er das Smartphone auf dem Boden liegend gefunden und mit dem Ziel es dem Eigentümer auszuhändigen an sich genommen habe.
Die Bundespolizei lobte ausdrücklich das ehrliche Vorgehen des 41-jährigen Finders. Der Finder hat sich in diesem Fall absolut korrekt und vorbildlich verhalten.
Hinweise der Bundespolizei:
Wer etwas findet und an sich nimmt, muss dies laut Bürgerlichem Gesetzbuch dem Eigentümer anzeigen. Ist der Eigentümer nicht ersichtlich, dann muss der Fund der Behörde, also dem Fundbüro oder z.B. der Polizei angezeigt werden. Wer seinen Fund nicht meldet, sondern einbehält, macht sich strafbar. Unterschlagung - auch die Fundunterschlagung - ist ein Vergehen.
WL
Quelle: Hamburg