Gemeinsame Pressemitteilung der Bundespolizei und der Polizei Hamburg zur Gewaltprävention und zur Kontrolle des Waffenverbots im ÖPNV

Kontrollen im Hamburger Bahnverkehr
Hamburg (ots) - Ziel der jüngsten Kontrollen war es, sowohl das Dunkelfeld bezüglich des Mitführens gefährlicher Gegenstände im öffentlichen Nahverkehr zu erhellen als auch eindeutig zu zeigen, dass im Bahnverkehr jegliche Waffen nichts verloren haben.
Diese Maßnahmen wurden durch die Kooperation mit DB Sicherheit und der Hochbahnwache unterstützt. Rund 70 Einsatzkräfte von Bundespolizei und Polizei Hamburg führten zahlreiche Kontrollen durch und erreichten dabei die folgenden Ergebnisse:
- Insgesamt 1.215 Durchsuchungen und Personenkontrollen wurden durchgeführt.
- Es wurden neun Strafanzeigen erstattet, darunter:
- Zwei wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG)
- Eine wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Eine wegen Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz (GwG)
- Eine wegen Unterschlagung
- Eine wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG)
- Eine wegen Verstoßes gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
- Eine wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG)
- Eine wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz (WaffG)
- Insgesamt wurden 24 Gegenstände sichergestellt, darunter:
- 18 Messer
- 4 Pfeffersprays
- 1 Schlagstock
- 1 Softair-Waffe
- Außerdem gab es drei Fahndungstreffer bezüglich Aufenthaltsermittlungen der Staatsanwaltschaft.
Die Bundespolizeiinspektion Hamburg und die Polizei Hamburg planen auch in Zukunft wiederkehrende und unangekündigte Einsätze, um Gesetzesverstöße konsequent zu verfolgen und die Öffentlichkeit weiter zu sensibilisieren.
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