Zoll und Staatsanwaltschaft Hamburg gemeinsam gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Logistikgewerbe

In den Morgenstunden des 05.06.2025 vollstreckten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg insgesamt dreizehn Durchsuchungsbeschlüsse.
Hamburg (ots) - Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen fünf Verantwortliche von in Hamburg und Hannover ansässigen Firmen der Logistikbranche. Zudem wurden in den Wohn- und Geschäftsräumen auch Vermögensarreste des Amtsgerichts Hamburg vollstreckt.
Alle Maßnahmen fanden in Hamburg, sowie im Landkreis Harburg und der Region Hannover statt.
Ziel der Durchsuchungsmaßnahmen war die Sicherung von Beweismitteln in zwei Ermittlungsverfahren. Es besteht der Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gegen die Verantwortlichen der Logistikfirmen, denen vorgeworfen wird, ihr eingesetztes Personal nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet zu haben. Um diese illegalen Beschäftigungsverhältnisse zu verschleiern, wurden nach ersten Ermittlungen auch Schein- und Abdeckrechnungen in erheblichem Umfang verwendet, um Fremdleistungen vorzutäuschen und im Anschluss Bargeldrückflüsse an die Täter zu generieren.
Bei den Durchsuchungen wurden verschiedene Unterlagen zur Durchsicht mitgenommen, die als Beweismittel in Betracht kommen könnten.
Die Ermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg dauern an. Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.
Alle Maßnahmen fanden in Hamburg, sowie im Landkreis Harburg und der Region Hannover statt.
Ziel der Durchsuchungsmaßnahmen war die Sicherung von Beweismitteln in zwei Ermittlungsverfahren. Es besteht der Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gegen die Verantwortlichen der Logistikfirmen, denen vorgeworfen wird, ihr eingesetztes Personal nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet zu haben. Um diese illegalen Beschäftigungsverhältnisse zu verschleiern, wurden nach ersten Ermittlungen auch Schein- und Abdeckrechnungen in erheblichem Umfang verwendet, um Fremdleistungen vorzutäuschen und im Anschluss Bargeldrückflüsse an die Täter zu generieren.
Bei den Durchsuchungen wurden verschiedene Unterlagen zur Durchsicht mitgenommen, die als Beweismittel in Betracht kommen könnten.
Die Ermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg dauern an. Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.
Quelle: Hamburg