Pöbelei in Diskothek führt zur Festnahme - Haftbefehl vor Ort abgewendet

In der Nacht zum Samstag (21.6. / 2:45 Uhr) wurde die Bundespolizeiinspektion Kassel im Kasseler Hauptbahnhof zur Diskothek ,,Gleis 1'' gerufen.
Kassel (ots) - Ein 31-jähriger türkischer Staatsangehöriger hatte sich zuvor durch aggressives Verhalten in der Lokalität hervorgetan und wurde daraufhin aus dem Club verwiesen.
Auch nach dem Verweis zeigte sich der Mann uneinsichtig und pöbelte weiter gegen das Sicherheitspersonal der Lokalität, weshalb die Bundespolizei verständigt wurde.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den 31-Jährigen ein aktueller Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Kassel vorliegt. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,16 Promille.
Hintergrund: Der Mann war im Jahr 2022 durch das Amtsgericht Kassel zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Da er diese Strafe nicht bezahlte, wurde ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen. Demnach hätte er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verbüßen müssen.
Die drohende Haft konnte der 31-Jährige jedoch durch Zahlung des offenen Betrags durch einen verständigten Verwandten in Höhe von 986 Euro vor Ort abwenden.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann wieder entlassen.
Auch nach dem Verweis zeigte sich der Mann uneinsichtig und pöbelte weiter gegen das Sicherheitspersonal der Lokalität, weshalb die Bundespolizei verständigt wurde.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den 31-Jährigen ein aktueller Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Kassel vorliegt. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,16 Promille.
Hintergrund: Der Mann war im Jahr 2022 durch das Amtsgericht Kassel zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Da er diese Strafe nicht bezahlte, wurde ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen. Demnach hätte er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verbüßen müssen.
Die drohende Haft konnte der 31-Jährige jedoch durch Zahlung des offenen Betrags durch einen verständigten Verwandten in Höhe von 986 Euro vor Ort abwenden.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann wieder entlassen.
Quelle: Hessen