An der Luftsicherheitskontrolle: Augenscheinliche Schusswaffe entpuppt sich als Spielzeugwaffe

Frankfurt/Main: Polizei beschlagnahmt Anscheinswaffe an Flughafen
Ein 22-jähriger Mann aus Afghanistan legte eine Pistole aus seinem Hosenbund in eine Gepäckwanne, als wäre es ganz normal. Die herbeigerufenen Beamten stellten schnell fest, dass es sich hierbei um eine sogenannte Anscheinswaffe handelte, welche den Bestimmungen des Waffengesetzes unterliegt.
Bei seiner Befragung erklärte der junge Mann, dass er die Waffe zu seinem persönlichen Schutz trage, da er sich in seinem privaten Umfeld unsicher fühle. Die Bundespolizei beschlagnahmte die Spielzeugwaffe und leitete ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit ein.
Hintergrund:
Anscheinswaffen werden als Gegenstände definiert, die optisch echten Schusswaffen ähneln und somit leicht verwechselt werden können. Das Tragen solcher Waffen in der Öffentlichkeit ist gesetzlich verboten.