Gemeinsame Pressemitteilung des Hauptzollamtes Frankfurt am Main und der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main

Zoll und Bundespolizei stoppen Drogenschmuggler am Flughafen Frankfurt am Main Am Abend des 29.04.2025 beabsichtigten zwei 19-Jährige aus Tel Aviv nach Frankfurt am Main einzureisen.
Frankfurt/Main (ots) - Doch nach einer zollrechtlichen Überprüfung war für den Israeli und den Franzosen die
Reise dann zunächst beendet. Denn ihre Koffer waren nicht mit der üblichen Urlaubskleidung gefüllt, sondern mit einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel.
In den zwei Koffern des Israelis fanden Zollbeamte insgesamt 33,7 kg Khat. Der Franzose hatte mit 82 kg Khat eine bedeutend größere Menge in seinem Gepäck. Der Straßenverkaufswert pro Kilogramm Khat beträgt in Deutschland zwischen 50 und 100 Euro.
Das Hauptzollamt Frankfurt am Main leitete gegen beide Männer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Während der Franzose nach der
Anzeigenaufnahme auf freiem Fuß belassen wurde, verweigerte die Bundespolizei dem Israeli die Einreise.
Er wurde am 30.04.2025 nach Tel Aviv zurückgewiesen.
Am 29. April haben Bundespolizisten bereits einen 50-jährigen Israeli nach Tel Aviv zurückgewiesen, der mit 40 kg Khat mit einem Straßenverkaufswert in Höhe von ca. 6.000 Euro nach Frankfurt am
Main einreisen wollte. Gegen ihn ermittelt das Hauptzollamt ebenfalls wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Reise dann zunächst beendet. Denn ihre Koffer waren nicht mit der üblichen Urlaubskleidung gefüllt, sondern mit einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel.
In den zwei Koffern des Israelis fanden Zollbeamte insgesamt 33,7 kg Khat. Der Franzose hatte mit 82 kg Khat eine bedeutend größere Menge in seinem Gepäck. Der Straßenverkaufswert pro Kilogramm Khat beträgt in Deutschland zwischen 50 und 100 Euro.
Das Hauptzollamt Frankfurt am Main leitete gegen beide Männer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Während der Franzose nach der
Anzeigenaufnahme auf freiem Fuß belassen wurde, verweigerte die Bundespolizei dem Israeli die Einreise.
Er wurde am 30.04.2025 nach Tel Aviv zurückgewiesen.
Am 29. April haben Bundespolizisten bereits einen 50-jährigen Israeli nach Tel Aviv zurückgewiesen, der mit 40 kg Khat mit einem Straßenverkaufswert in Höhe von ca. 6.000 Euro nach Frankfurt am
Main einreisen wollte. Gegen ihn ermittelt das Hauptzollamt ebenfalls wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Quelle: Hessen