Vier Jahre unerlaubt in Deutschland - Bundespolizei überführt verdächtiges Ehepaar

Am vergangenen Freitag haben Bundespolizisten am Flughafen Frankfurt am Main ein moldauisches Ehepaar des unerlaubten Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland seit über vier Jahren überführt.
Frankfurt/Main (ots) - Der 30-Jährige und die 28-Jährige stehen im Verdacht, im Jahr 2021
eingereist zu sein und sich seither ohne die erforderlichen Aufenthaltserlaubnisse hier aufgehalten
zu haben. Zudem besteht der dringende Verdacht, dass beide während ihres Aufenthalts einer
unerlaubten Erwerbstätigkeit als Handwerker und Reinigungskraft nachgingen.
Beide Personen waren durch die Beamten im Zuge der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle
festgestellt worden. Die Ermittlungen ergaben weiterhin, dass sich der 30-jährige Mann mit einem
gefälschten rumänischen Dokument bei der zuständigen Ausländerbehörde angemeldet und so
einen legalen Aufenthalt vorgetäuscht hatte.
Neben einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise, des unerlaubten
Aufenthaltes und der unerlaubten Arbeitsaufnahme, welches gegen beide eingeleitet wurde, wird
gegen den Mann nun auch wegen Urkundenfälschung und mittelbarer Falschbeurkundung ermittelt.
eingereist zu sein und sich seither ohne die erforderlichen Aufenthaltserlaubnisse hier aufgehalten
zu haben. Zudem besteht der dringende Verdacht, dass beide während ihres Aufenthalts einer
unerlaubten Erwerbstätigkeit als Handwerker und Reinigungskraft nachgingen.
Beide Personen waren durch die Beamten im Zuge der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle
festgestellt worden. Die Ermittlungen ergaben weiterhin, dass sich der 30-jährige Mann mit einem
gefälschten rumänischen Dokument bei der zuständigen Ausländerbehörde angemeldet und so
einen legalen Aufenthalt vorgetäuscht hatte.
Neben einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise, des unerlaubten
Aufenthaltes und der unerlaubten Arbeitsaufnahme, welches gegen beide eingeleitet wurde, wird
gegen den Mann nun auch wegen Urkundenfälschung und mittelbarer Falschbeurkundung ermittelt.
Quelle: Hessen