Schmuggel auf der A3 - ZOLL versteuert Autos aus Großbritannien

Zollkontrollen auf Rasthof Medenbach-West: Steuerstrafverfahren eingeleitet
Darmstadt (ots) - Bei einer Überprüfung von Fahrzeugen auf der Raststätte Medenbach-West durch die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamtes Darmstadt wurden zwei steuerrechtliche Verfahren eingeleitet. Dabei wurden Einfuhrabgaben in Höhe von rund 1.150 Euro sowie eine Sicherheitsleistung von etwa 350 Euro erhoben.
Die KEV stellte fest, dass es sich bei den Fahrzeugen um Einfuhrschmuggel handelte. Bei den verdachtsunabhängigen Kontrollen wurde überprüft, dass die Fahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich, einem Nicht-EU-Staat, stammten. Nach Angaben der Fahrer waren die Fahrzeuge dort gekauft oder versteigert worden. Sie wurden auf rumänischen Transportern in die EU eingeführt, ohne dass ein entsprechender Versteuerungsnachweis vorlag.
Da der Import in die EU grundsätzlich steuerpflichtig ist, mussten die fehlenden Abgaben in Höhe von insgesamt etwa 1.150 Euro nachgezahlt werden. Entsprechend wurden Steuerstrafverfahren gegen die Fahrer eingeleitet und eine Sicherheitsleistung von rund 350 Euro einbehalten. Nachdem die Abgaben und die Sicherheit gezahlt wurden, durften die Fahrer ihre Fahrt fortsetzen.
Die weiteren Ermittlungen übernimmt nun das Hauptzollamt Saarbrücken, das als zuständige Behörde für diesen Vorfall fungiert.
Hinweis: Werden von Privatpersonen Waren aus einem Nicht-EU-Staat in die EU eingeführt, die den Freibetrag für Reisefreigepäck übersteigen, fallen Einfuhrabgaben an. Diese Abgaben setzen sich aus Zöllen, der Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Verbrauchsteuern zusammen und sollten bereits an der EU-Außengrenze entrichtet werden. Die Kontrolleinheiten des Zolls überprüfen die Einhaltung dieser Vorschriften sowohl an den Grenzen als auch im Inland.