Zoll am Frankfurter Flughafen verhindert Schmuggel von Luxuswaren im Reiseverkehr

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Frankfurt am Main- Am 28. April kontrollierte der Zoll am Frankfurter Flughafen das Gepäck von Reisenden eines Fluges aus Dubai im grünen Ausgang für anmeldefreie Waren.
Frankfurt am Main (ots) - In den Koffern eines Ehepaares mit Wohnsitz in Deutschland wurden Taschen, Bekleidung von Luxusmarken sowie elf Parfüms namhafter Hersteller festgestellt. Die beiden Reisenden reis-ten ursprünglich von den Malediven ein.
Bei der Kontrolle des Bargeldes sowie der Geldbörse des Mannes wurden Rechnungen entdeckt, die dokumentierten, dass diese Waren während der Reise in Dubai eingekauft wurden. Der Warenwert betrug insgesamt ca. 27.000 EUR.
Gegen die Reisenden wurden Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung eingeleitet und die Rechnungen als Beweismittel sichergestellt. Der verhinderte Steuerschaden beläuft sich auf mehr als 6.000 Euro.
Zusatzinformation:
Bei Flug- und Seereisen aus Nicht-EU-Ländern dürfen Reisende ab 15 Jahren Waren
im Wert von bis zu 430 Euro abgabenfrei einführen. Waren, die die Reisefreimengen
überschreiten oder Verboten und Beschränkungen unterliegen, müssen durch Reisende im roten Ausgang beim Zoll angemeldet werden.
Bei der Kontrolle des Bargeldes sowie der Geldbörse des Mannes wurden Rechnungen entdeckt, die dokumentierten, dass diese Waren während der Reise in Dubai eingekauft wurden. Der Warenwert betrug insgesamt ca. 27.000 EUR.
Gegen die Reisenden wurden Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung eingeleitet und die Rechnungen als Beweismittel sichergestellt. Der verhinderte Steuerschaden beläuft sich auf mehr als 6.000 Euro.
Zusatzinformation:
Bei Flug- und Seereisen aus Nicht-EU-Ländern dürfen Reisende ab 15 Jahren Waren
im Wert von bis zu 430 Euro abgabenfrei einführen. Waren, die die Reisefreimengen
überschreiten oder Verboten und Beschränkungen unterliegen, müssen durch Reisende im roten Ausgang beim Zoll angemeldet werden.
Quelle: Hessen