Bad König/Michelstadt: Polizei kontrolliert öffentlichen Personennahverkehr - Weiterfahrt von Linienbus wegen beschädigtem Reifen untersagt

Am Montag (16.06.) kontrollierten Beamte der Polizeidirektion Odenwald, in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der "Odenwald-Regional-Gesellschaft mbH" (OREG), Linienbusse des öffentlichen Personennahverkehrs.
Bad König/Michelstadt (ots) - Am Morgen wurde der Schülerverkehr an der Carl-Weyprecht-Schule in Bad König überwacht. Acht Linienbusse wurden hierbei genauer unter die Lupe genommen. Fünf davon konnten die Kontrollstelle ohne jegliche Beanstandung wieder verlassen. Bei einem Bus war die Gültigkeitsdauer des Erste-Hilfe-Materials seit Oktober 2023 abgelaufen. Bei einem anderen Bus fehlte das Warndreieck. Der letzte Busfahrer führte den Nachweis seiner absolvierten Berufskraftfahrerqualifikation nicht mit sich, konnte diesen jedoch elektronisch auf seinem Smartphone vorzeigen. Aufgrund der lediglich kleinen Beanstandungen zogen die Ordnungshüter hier ein positives Fazit.
Anschließend fanden Kontrollmaßnahmen am Bahnhof in Michelstadt statt. Hier wurden acht weitere Linienbusse überprüft. Bei drei Bussen wurden Beschädigungen an der Windschutzscheibe im Fahrersichtbereich, in Form von Steinschlägen und Rissen festgestellt. Den Busunternehmen wurde von der Polizei jeweils schriftlich eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt. Ein Busfahrer führte den Nachweis seiner Berufskraftfahrerqualifikation und seinen Führerschein nicht mit sich. Ein weiterer Fahrer verließ seinen Bus während seiner Pause und sicherte diesen dabei nicht ausreichend gegen unbefugte Benutzung.
Negativ fiel den Polizisten ein Linienbus auf, bei dem die Flanke eines Reifens dermaßen abgescheuert war, dass die Karkasse deutlich erkennbar war. Die Weiterfahrt musste an Ort und Stelle untersagt werden. Die Fahrgäste wichen daher auf Ersatzlinien aus.
Anschließend fanden Kontrollmaßnahmen am Bahnhof in Michelstadt statt. Hier wurden acht weitere Linienbusse überprüft. Bei drei Bussen wurden Beschädigungen an der Windschutzscheibe im Fahrersichtbereich, in Form von Steinschlägen und Rissen festgestellt. Den Busunternehmen wurde von der Polizei jeweils schriftlich eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt. Ein Busfahrer führte den Nachweis seiner Berufskraftfahrerqualifikation und seinen Führerschein nicht mit sich. Ein weiterer Fahrer verließ seinen Bus während seiner Pause und sicherte diesen dabei nicht ausreichend gegen unbefugte Benutzung.
Negativ fiel den Polizisten ein Linienbus auf, bei dem die Flanke eines Reifens dermaßen abgescheuert war, dass die Karkasse deutlich erkennbar war. Die Weiterfahrt musste an Ort und Stelle untersagt werden. Die Fahrgäste wichen daher auf Ersatzlinien aus.
Quelle: Hessen