Darmstadt: Mann durch Messer verletzt / 39-Jähriger in Untersuchungshaft

Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Polizeipräsidiums Südhessen
Darmstadt (ots) - Nach einer Auseinandersetzung am Samstagnachmittag (03.05.), bei der ein 24-Jähriger Verletzungen im Bauchbereich erlitt, erließ der Haftrichter bei dem Amtsgericht Darmstadt auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Untersuchungshaftbefehl gegen einen 39-jährigen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung.
Nach den bisherigen Ermittlungen sollen die beiden Männer "Im Carree" in Streit geraten sein. Dabei soll der 39-Jährige den 24-jährigen mit seinem Taschenmesser verletzt haben. Dieser kam zur Behandlung in ein Krankenhaus. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen besteht keine Lebensgefahr für den jungen Mann.
In unmittelbarer Nähe des Vorfalls waren mehrere Polizeikräfte eingesetzt, welche den 39-Jährigen sofort nach der Tat vorläufig festnahmen und ein Messer als mutmaßliches Tatwerkzeug sicherstellten. Der Mann kam in das Polizeigewahrsam, von wo aus er auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt am Folgetag (04.05.) dem Haftrichter vorgeführt wurde. Dieser erließ einen Haftbefehl und ordnete den Vollzug der Untersuchungshaft an.
Hinweis an Medienvertreter: Weitere Auskünfte behält sich die Staatsanwaltschaft Darmstadt vor.
Nach den bisherigen Ermittlungen sollen die beiden Männer "Im Carree" in Streit geraten sein. Dabei soll der 39-Jährige den 24-jährigen mit seinem Taschenmesser verletzt haben. Dieser kam zur Behandlung in ein Krankenhaus. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen besteht keine Lebensgefahr für den jungen Mann.
In unmittelbarer Nähe des Vorfalls waren mehrere Polizeikräfte eingesetzt, welche den 39-Jährigen sofort nach der Tat vorläufig festnahmen und ein Messer als mutmaßliches Tatwerkzeug sicherstellten. Der Mann kam in das Polizeigewahrsam, von wo aus er auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt am Folgetag (04.05.) dem Haftrichter vorgeführt wurde. Dieser erließ einen Haftbefehl und ordnete den Vollzug der Untersuchungshaft an.
Hinweis an Medienvertreter: Weitere Auskünfte behält sich die Staatsanwaltschaft Darmstadt vor.
Quelle: Hessen