Südhessen: Vorsicht vor Gewinnbenachrichtigungen - Betrugsmasche mit angeblichen Gewinnen / Polizei sensibilisiert und warnt

Die Mitteilung "Sie haben gewonnen!" kann bei vielen Menschen Euphorie auslösen - genau das nutzen Kriminelle gezielt aus.
Südhessen (ots) - Die Freude über einen vermeintlichen Gewinn dient Betrügern häufig als Türöffner für verschiedene Betrugsmaschen.
Oft versprechen die Täter hohe Gewinne und fordern vor der angeblichen Gewinnübergabe eine Gegenleistung: etwa die Zahlung von "Gebühren", das Anrufen kostenpflichtiger Telefonnummern oder die Teilnahme an Verkaufsveranstaltungen, bei denen minderwertige Ware zu überteuerten Preisen angeboten wird. Die Vorgehensweisen ändern sich ständig und sind oft raffiniert inszeniert.
So kam es beispielsweise vor wenigen Tagen zu einem solchen Betrug: Ein Senior aus Darmstadt erhielt die Mitteilung, dass er angeblich im Lotto gewonnen hätte. Er würde den Gewinn jedoch nur erhalten, wenn er im Vorfeld unter anderem die angeblichen Steuern sowie den Sicherheitsdienst bezahlen würde. Die Kriminellen forderten den Senior auf die Beträge in Form von Guthabenkarten zur Verfügung zu stellen.
An dieser Stelle warnt die Polizei eindringlich und gibt folgende Hinweise:
- Seien Sie misstrauisch! Wenn Sie nicht an einem Gewinnspiel oder
einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen
haben
- Zahlen Sie niemals Geld, um einen vermeintlichen Gewinn zu
erhalten. Überweisen Sie keine Gebühren und rufen Sie keine
kostenpflichtigen Sondernummern an (z. B. mit Vorwahlen wie
0900..., 0180..., 0137...)
- Geben Sie keine persönlichen Daten weiter! Dazu zählen
Telefonnummern, Adressen, Kontodaten, Bankverbindungen,
Kreditkartennummern oder ähnliche Informationen
- Machen Sie keine Zusagen am Telefon. Lassen Sie sich stattdessen
Name, Adresse und Rückrufnummer des Anrufers geben. Fragen Sie genau
nach, um welches Gewinnspiel es sich handelt und was Sie angeblich
gewonnen haben. Notieren Sie sich die Antworten
- Weisen Sie unberechtigte Forderungen konsequent zurück
- Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen umgehend von Ihrer Bank
rückgängig machen. Innerhalb bestimmter Fristen ist dies problemlos
möglich - Sprechen Sie sofort mit Ihrem Bankberater
- Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige
Weitere Informationen und Präventionstipps finden Sie auf der Website der polizeilichen Kriminalprävention:
www.polizei-beratung.de
Oft versprechen die Täter hohe Gewinne und fordern vor der angeblichen Gewinnübergabe eine Gegenleistung: etwa die Zahlung von "Gebühren", das Anrufen kostenpflichtiger Telefonnummern oder die Teilnahme an Verkaufsveranstaltungen, bei denen minderwertige Ware zu überteuerten Preisen angeboten wird. Die Vorgehensweisen ändern sich ständig und sind oft raffiniert inszeniert.
So kam es beispielsweise vor wenigen Tagen zu einem solchen Betrug: Ein Senior aus Darmstadt erhielt die Mitteilung, dass er angeblich im Lotto gewonnen hätte. Er würde den Gewinn jedoch nur erhalten, wenn er im Vorfeld unter anderem die angeblichen Steuern sowie den Sicherheitsdienst bezahlen würde. Die Kriminellen forderten den Senior auf die Beträge in Form von Guthabenkarten zur Verfügung zu stellen.
An dieser Stelle warnt die Polizei eindringlich und gibt folgende Hinweise:
- Seien Sie misstrauisch! Wenn Sie nicht an einem Gewinnspiel oder
einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen
haben
- Zahlen Sie niemals Geld, um einen vermeintlichen Gewinn zu
erhalten. Überweisen Sie keine Gebühren und rufen Sie keine
kostenpflichtigen Sondernummern an (z. B. mit Vorwahlen wie
0900..., 0180..., 0137...)
- Geben Sie keine persönlichen Daten weiter! Dazu zählen
Telefonnummern, Adressen, Kontodaten, Bankverbindungen,
Kreditkartennummern oder ähnliche Informationen
- Machen Sie keine Zusagen am Telefon. Lassen Sie sich stattdessen
Name, Adresse und Rückrufnummer des Anrufers geben. Fragen Sie genau
nach, um welches Gewinnspiel es sich handelt und was Sie angeblich
gewonnen haben. Notieren Sie sich die Antworten
- Weisen Sie unberechtigte Forderungen konsequent zurück
- Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen umgehend von Ihrer Bank
rückgängig machen. Innerhalb bestimmter Fristen ist dies problemlos
möglich - Sprechen Sie sofort mit Ihrem Bankberater
- Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige
Weitere Informationen und Präventionstipps finden Sie auf der Website der polizeilichen Kriminalprävention:
www.polizei-beratung.de
Quelle: Hessen