Korrektur der Pressemeldung vom 24.02.2025 - 6. Einbruch in Geschäft

Korrektur der Pressemeldung vom 24.02.2025 - 6. Einbruch in Geschäft (ro)In der Pressemeldung Nr. 6 zu dem Einbruch in ein Geschäft muss die Tatzeit korrigiert werden.
Hofheim (ots) - Die Täter drangen am frühen Freitagmorgen und nicht wie fälschlicherweise angegeben am Samstag in das Geschäft ein.
Die restliche Meldung gilt analog.
Die restliche Meldung gilt analog.
Quelle: Hessen