Versuchter Wohnungseinbruch in Liederbach +++ Versuchter Einbruch in Hofheimer Geschäft +++ Trunkenheitsfahrt in Schwalbach

Versuchter Einbruch in Wohngebäude in Hofheim
Unbekannte verschafften sich auf ungeklärte Weise Zutritt zu dem Gebäude und versuchten, die Wohnungstür einer Bewohnerin aufzuhebeln. Trotz der Bemühungen zogen die Täter schließlich unverrichteter Dinge ab, hinterließen jedoch leichten Schaden an der Tür. Derzeit hat die Polizei keine Hinweise auf die Täter, vermutet aber, dass sie möglicherweise gestört wurden. Bürger, die während des Tatzeitraums etwas Verdächtiges beobachtet haben, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei des Main-Taunus-Kreises unter der Telefonnummer (06196) 2073-0 in Verbindung zu setzen.
Erneuter Einbruchversuch in Geschäftsräume
Ein weiterer Einbruchversuch fand zwischen Donnerstag, dem 6. März 2025, 17:00 Uhr, und Freitag, dem 7. März 2025, 14:20 Uhr, in einem Geschäft an der Lorsbacher Straße in Hofheim am Taunus statt. Die Täter versuchten, gewaltsam in die Geschäftsräume einzudringen, indem sie mit unbekanntem Werkzeug die Eingangstür beschädigten. Ähnlich wie im ersten Fall gelang es den Einbrechern nicht, ins Gebäude zu gelangen, und sie verursachten lediglich Sachschaden in Höhe eines mittleren dreistelligen Betrags. Auch bei dieser Tat ist die Polizei auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen und bittet um Hinweise unter der angegebenen Nummer.
Trunkenheitsfahrt in Schwalbach gestoppt
Ebenfalls am Freitag, dem 7. März 2025, aber um 22:21 Uhr, wurde in Schwalbach am Taunus im Finkenweg eine Trunkenheitsfahrt gestoppt. Nach mehreren Hinweisen von Zeugen auf die unsichere Fahrweise eines Fahrzeuges, führte die Polizei eine Fahndung durch. Das entsprechende Fahrzeug konnte lokalisiert werden, und eine anschließende Kontrolle ergab, dass die 60-jährige Fahrerin aus Schwalbach unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest zeigte einen Wert von über 2,00 Promille. Nach einer Blutentnahme und der Sicherstellung des Führerscheins auf der Polizeistation wurde die Fahrerin nach Hause entlassen.