Anzeige gegen 18-Jährigen wegen rechter Parole und Kopfnuss

(lei) Weil er eine rechte Parole gesungen und anschließend jemand verletzt haben soll, wird gegen einen 18-Jährigen nun wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a Strafgesetzbuch) sowie Körperverletzung ermittelt.
Dietzenbach (ots) - Der junge Mann, so der zur Anzeige gebrachte Sachverhalt, habe am späten Freitagabend ein Lokal in der Straße "Schäfereck" besucht, dann jedoch durch die Besitzerin Hausverbot erhalten, weil er ein T-Shirt mit einem Reichsadleraufdruck getragen haben soll. Daraufhin soll er die Parole angestimmt und die 36-Jährige mit einer Kopfnuss im Gesicht verletzt haben. Zeugen des Vorfalls in dem Lokal melden sich bitte bei der Kriminalpolizei in Offenbach (069 8098-1234).
Quelle: Hessen