Wieder ein Beweis: Zu schnelles Fahren zahlt sich nicht aus!

Am Dienstag, (20.05.), 08.55 Uhr fiel einer Zivilstreife der Autobahnpolizei Bad Hersfeld ein schwarzer Skoda Superb mit einer Zulassung aus Heilbronn auf der BAB A7 auf.
Fulda (ots) - Er zog das Augenmerk der Beamten auf sich, da er die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritt.
Das Fahrzeug wurde daraufhin einer Kontrolle unterzogen.
Im Fahrzeug wurde eine männliche Person festgestellt, die sich mit einer griechischen Identitätskarte auswies und auch einen griechischen Führerschein vorlegte.
Bei der Überprüfung dieser Dokumente stellte sich heraus, dass diese gefälscht sind.
Im weiteren Verlauf der Kontrolle teilte der Mann dann mit, dass er eigentlich aus Bulgarien kommt und auch einen bulgarischen Pass hat. Dieser könne durch seine Freundin auch in Kürze nach hier gebracht werden.
Da die Aussagen des Fahrers wenig glaubhaft waren und er seine Identität auch nicht nachweisen konnte, wurde er mitgenommen und es wurden seine Fingerabdrücke überprüft. Hierbei stellte sich dann heraus, dass er eigentlich aus der Türkei kommt und gegen ihn auch ein Haftbefehl mit einer Haftdauer von zwei Jahren und sieben Monaten besteht.
Als später seine Freundin den bulgarischen Pass brachte, wurde bei diesem festgestellt, dass es sich zwar um einen echten Pass handelt, dieser jedoch verfälscht ist und mit den Daten des Fahrers ausgestattet wurde.
Somit wurde für den Fahrer wegen Eile ein längerer Aufenthalt in einer JVA, eine Anzeige wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen, eine Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eine Anzeige wegen Unerlaubter Einreise und illegaler Aufenthalt. Zusätzlich wurde durch die Staatsanwaltschaft Fulda eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500 Euro angeordnet, die der Fahrer zahlen musste.
Daher unser Rat: Beachten sie die Geschwindigkeit!
Kontakt:
Polizeipräsidium Osthessen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Severingstraße 1-7, 36041 Fulda
Telefon: 0661 / 105-1099
E-Mail: poea.ppoh@polizei.hessen.de
(nur Mo. bis. Fr. - tagsüber)
Zentrale Erreichbarkeit:
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Das Fahrzeug wurde daraufhin einer Kontrolle unterzogen.
Im Fahrzeug wurde eine männliche Person festgestellt, die sich mit einer griechischen Identitätskarte auswies und auch einen griechischen Führerschein vorlegte.
Bei der Überprüfung dieser Dokumente stellte sich heraus, dass diese gefälscht sind.
Im weiteren Verlauf der Kontrolle teilte der Mann dann mit, dass er eigentlich aus Bulgarien kommt und auch einen bulgarischen Pass hat. Dieser könne durch seine Freundin auch in Kürze nach hier gebracht werden.
Da die Aussagen des Fahrers wenig glaubhaft waren und er seine Identität auch nicht nachweisen konnte, wurde er mitgenommen und es wurden seine Fingerabdrücke überprüft. Hierbei stellte sich dann heraus, dass er eigentlich aus der Türkei kommt und gegen ihn auch ein Haftbefehl mit einer Haftdauer von zwei Jahren und sieben Monaten besteht.
Als später seine Freundin den bulgarischen Pass brachte, wurde bei diesem festgestellt, dass es sich zwar um einen echten Pass handelt, dieser jedoch verfälscht ist und mit den Daten des Fahrers ausgestattet wurde.
Somit wurde für den Fahrer wegen Eile ein längerer Aufenthalt in einer JVA, eine Anzeige wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen, eine Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eine Anzeige wegen Unerlaubter Einreise und illegaler Aufenthalt. Zusätzlich wurde durch die Staatsanwaltschaft Fulda eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500 Euro angeordnet, die der Fahrer zahlen musste.
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Quelle: Hessen