Ereignisreiches Osterwochenende

Haftbefehle aufgedeckt: Polizeikontrollen in Stralsund
Kontrolle auf der Autobahn 20
Am Freitag, den 18. April 2025, geriet ein 35-jähriger Litauer auf der Autobahn 20 ins Visier der Polizei. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg vor, weil er gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen hatte. Ursprünglich hätte er eine Geldstrafe von 1.886 Euro zahlen müssen, die gemäß einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona aus dem Jahr 2019 verhängt wurde. Bei Nichtzahlung drohte ihm eine Freiheitsstrafe von 82 Tagen. Glücklicherweise konnte der Mann die Geldforderung begleichen, sodass er einer Inhaftierung entging.
Festnahme im Regionalzug
Am Samstagmorgen, dem 19. April 2025, überprüften Bundespolizisten während einer Zugfahrt von Stralsund nach Rostock die Papiere eines 42-jährigen Deutschen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen mehrfachen Betrugs vor, ausgestellt durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg. Im Jahr 2020 wurde er vom Amtsgericht Wilhelmshaven zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.940 Euro oder einer Ersatzhaft von 45 Tagen verurteilt. Da der Mann nicht in der Lage war, die volle Summe zu zahlen, hatte er bereits einen Teil der Strafe durch Haft abgesessen. Für die verbleibenden 16 Tage wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Aufdeckung am Hauptbahnhof Stralsund
Am gleichen Nachmittag fiel ein 27-jähriger Ukrainer am Hauptbahnhof Stralsund den Beamten auf. Obwohl er sich rechtmäßig in Deutschland aufhält, war gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen im Umlauf, ausgestellt durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg. Zudem suchte die Staatsanwaltschaft Oldenburg den Mann in Verbindung mit sechs weiteren Verfahren. Anfang des Jahres hatte das Amtsgericht Jever ihn mit einer Geldstrafe von 100 Euro oder einer Ersatzhaft von 10 Tagen belegt. Dank der Hilfe seiner Familie konnte er die Geldstrafe bezahlen und seine Reise fortsetzen.