Bundespolizei vollstreckt am Wochenende mehrere Haftbefehle

Ein 38- jähriger Pole wurde im Regionalexpress 5358 von Grambow in Richtung Pasewalk festgestellt und kontrolliert.
Pasewalk (ots) - Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab 2 Ausschreibungen:
1. zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Schwerin wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Hier waren eine Geldstrafe in Höhe von 990,- EUR und 89,50 EUR Verfahrenskosten zu vollstrecken.
2. zur Aufenthaltsermittlung durch Polen aus Anlass Fahndung für die Justizbehörden.
Der Mann konnte die geforderten Geldsummen nicht zahlen und musste die ersatzweise festgelegte 30- tägige Freiheitsstrafe antreten.
Ein 41- jähriger Pole wurde am ehemaligen Grenzübergang in Pomellen aus Polen kommend als Beifahrer eines PKW festgestellt und kontrolliert.
Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatanwaltschaft Neuruppin wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Der Mann zahlte die festgelegte Geldstrafe in Höhe von 600,00 EUR sowie 81,00 EUR Verfahrenskosten und konnte damit die Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen abwenden.
In der Nacht zum Sonntag wurden gegen 03:00 Uhr zwei rumänische Staatsangehörige (45 und 46) in Pomellen angehalten und kontrolliert. Sie waren mit einem in Dänemark zugelassenen PKW in Richtung Berlin unterwegs.
Der 45- jährige Kraftfahrer wurde durch die Staatsanwaltschaft Kiel mit Haftbefehl wegen Wohnungseinbruchdiebstahl und Hehlerei gesucht. Laut Ausschreibung wurde auf die weitere Vollstreckung der ursprünglich bestehenden Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren 6 Monaten gemäß § 456a StPO verzichtet, da der Verurteilte am 25.02.2025 aus Deutschland abgeschoben worden ist.
Laut Ausschreibung ist bei Wiedereinreise ins Bundesgebiet eine Restfreiheitsstrafe von 79 Tagen zu vollstrecken.
Weiterhin besteht zur Person eine Ausschreibung zur Festnahme / Ausweisung / Abschiebung/ Zurückschiebung durch die Ausländerbehörde Neumünster, sowie eine Fahndungsnotierung durch die Staatsanwaltschaft Kiel zur Strafvollstreckung / Vermögensabschöpfung. Hier liegt ein Vollstreckungsauftrag über eine Gesamtsumme von 2000,00 EUR vor. Der Mann wurde verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert.
Im Rahmen der Kontrolle des Pkw wurde versteckt unter den Sitzen und im Kofferraum (unterm Reserverad) eine erhebliche Anzahl an Silberbesteck, Silberserviertafeln, Schmuck und Uhren aufgefunden.
Zur Herkunft der Gegenstände gaben die Rumänen an, diese in Dänemark im Straßengraben gefunden zu haben. Die Gegenstände wurden sichergestellt
Die Bundespolizei ermittelt jetzt wegen des Verdachtes der Hehlerei
Ein 56- jähriger Pole wurde aus Polen kommend als Beifahrer in einem PKW festgestellt und kontrolliert.
Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung
zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Hagen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Der Mann zahlte eine Geldstrafe in Höhe von 2400,00 EUR sowie 241,67 EUR Verfahrenskosten und konnte damit eine 40- tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
1. zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Schwerin wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Hier waren eine Geldstrafe in Höhe von 990,- EUR und 89,50 EUR Verfahrenskosten zu vollstrecken.
2. zur Aufenthaltsermittlung durch Polen aus Anlass Fahndung für die Justizbehörden.
Der Mann konnte die geforderten Geldsummen nicht zahlen und musste die ersatzweise festgelegte 30- tägige Freiheitsstrafe antreten.
Ein 41- jähriger Pole wurde am ehemaligen Grenzübergang in Pomellen aus Polen kommend als Beifahrer eines PKW festgestellt und kontrolliert.
Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatanwaltschaft Neuruppin wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Der Mann zahlte die festgelegte Geldstrafe in Höhe von 600,00 EUR sowie 81,00 EUR Verfahrenskosten und konnte damit die Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen abwenden.
In der Nacht zum Sonntag wurden gegen 03:00 Uhr zwei rumänische Staatsangehörige (45 und 46) in Pomellen angehalten und kontrolliert. Sie waren mit einem in Dänemark zugelassenen PKW in Richtung Berlin unterwegs.
Der 45- jährige Kraftfahrer wurde durch die Staatsanwaltschaft Kiel mit Haftbefehl wegen Wohnungseinbruchdiebstahl und Hehlerei gesucht. Laut Ausschreibung wurde auf die weitere Vollstreckung der ursprünglich bestehenden Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren 6 Monaten gemäß § 456a StPO verzichtet, da der Verurteilte am 25.02.2025 aus Deutschland abgeschoben worden ist.
Laut Ausschreibung ist bei Wiedereinreise ins Bundesgebiet eine Restfreiheitsstrafe von 79 Tagen zu vollstrecken.
Weiterhin besteht zur Person eine Ausschreibung zur Festnahme / Ausweisung / Abschiebung/ Zurückschiebung durch die Ausländerbehörde Neumünster, sowie eine Fahndungsnotierung durch die Staatsanwaltschaft Kiel zur Strafvollstreckung / Vermögensabschöpfung. Hier liegt ein Vollstreckungsauftrag über eine Gesamtsumme von 2000,00 EUR vor. Der Mann wurde verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert.
Im Rahmen der Kontrolle des Pkw wurde versteckt unter den Sitzen und im Kofferraum (unterm Reserverad) eine erhebliche Anzahl an Silberbesteck, Silberserviertafeln, Schmuck und Uhren aufgefunden.
Zur Herkunft der Gegenstände gaben die Rumänen an, diese in Dänemark im Straßengraben gefunden zu haben. Die Gegenstände wurden sichergestellt
Die Bundespolizei ermittelt jetzt wegen des Verdachtes der Hehlerei
Ein 56- jähriger Pole wurde aus Polen kommend als Beifahrer in einem PKW festgestellt und kontrolliert.
Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung
zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Hagen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Der Mann zahlte eine Geldstrafe in Höhe von 2400,00 EUR sowie 241,67 EUR Verfahrenskosten und konnte damit eine 40- tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern