Bundespolizisten vollstreckten gestern drei Haftbefehle.

Polnischer Unterschlagungsfall und deutscher Führerscheinverstoß in Pasewalk
Pasewalk (ots) - Ein Mann konnte 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe vermeiden, indem er die geforderte Geldstrafe von 2500 Euro sowie die Verfahrenskosten von 177,80 Euro beglich.
Gegen einen 41-jährigen polnischen Staatsbürger, der von der Staatsanwaltschaft München wegen Unterschlagung gesucht wurde, konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 2442 Euro, ein Strafrest von 33 Euro und Verfahrenskosten von 182,50 Euro nicht aufgebracht werden. Infolgedessen trat er eine 37-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz an.
Ein weiterer Vorfall betraf einen 65-jährigen Deutschen, der an der B 104 bei Einreise aus Polen kontrolliert wurde. Er fuhr ein Leichtkraftfahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, jedoch konnte er keinen Führerschein vorzeigen. Die Überprüfung ergab, dass ihm die Fahrerlaubnis seit 2011 unanfechtbar entzogen wurde. Außerdem suchte die Staatsanwaltschaft Berlin ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Es standen noch eine Geldstrafe von 66 Euro, ein Restbetrag von 26 Euro sowie Verfahrenskosten von 854 Euro aus.
Nach Aufnahme der Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz gebracht, wo er eine 2-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen muss.