Bundespolizisten vollstreckten zwei Haftbefehle wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

Für einen 51jährigen polnischen Staatsangehörigen wurde die Kontrolle des Einreisezug RE5364 kurz hinter dem Haltepunkt Grambow aus Polen kommend am 22.06.2025 gegen 19:25 Uhr zum Verhängnis.
Pomellen (ots) - Die Überprüfung seiner Person durch die Bundespolizei ergab eine Fahndungsnotierung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen Straftaten gem. § 29 BtMG. Die Geldstrafe von 3000 EUR sowie die Verfahrenskosten in Höhe von 86,00 EUR konnte er nicht aufbringen. Somit wurde der Pole zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen am 23.06.2025 um 04:04 Uhr in die JVA Neustrelitz eingeliefert.
Mit dem gleichen Transport wurde am 23.06.2025 ein 39jähriger Pole, ebenfalls wegen Verstoß gegen das BtMG in die JVA Neustrelitz überführt. Er wurde kurz nach Mitternacht auf der BAB 11 am ehemaligen GÜG Pomellen aus Polen kommend als Mitreisender in einen Kleintransporter mit polnischer Zulassung kontrolliert.
Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Fahndungsnotierung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg. Demnach hatte der polnische Staatsangehörige eine Geldstrafe von 600 EUR sowie Verfahrenskosten in Höhe von 86,00 EUR zu zahlen. Seine alternativ festgelegte Ersatzfreiheitstrafe beträgt 10 Tage.
Mit dem gleichen Transport wurde am 23.06.2025 ein 39jähriger Pole, ebenfalls wegen Verstoß gegen das BtMG in die JVA Neustrelitz überführt. Er wurde kurz nach Mitternacht auf der BAB 11 am ehemaligen GÜG Pomellen aus Polen kommend als Mitreisender in einen Kleintransporter mit polnischer Zulassung kontrolliert.
Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Fahndungsnotierung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg. Demnach hatte der polnische Staatsangehörige eine Geldstrafe von 600 EUR sowie Verfahrenskosten in Höhe von 86,00 EUR zu zahlen. Seine alternativ festgelegte Ersatzfreiheitstrafe beträgt 10 Tage.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern