Geldstrafen konnten nicht bezahlt werden

Festnahmen in Pomellen: Zwei Männer müssen Haftstrafe antreten
In Pomellen wurden zwei Männer aufgegriffen, die aufgrund ausstehender Geldstrafen durch die Behörden gesucht wurden.
Die Überprüfung des einen Mannes ergab, dass er von der Staatsanwaltschaft Gießen wegen Betrugs zur Festnahme ausgeschrieben war. Da er weder die geforderte Geldstrafe von 600 Euro noch die Verfahrenskosten in Höhe von 86 Euro begleichen konnte, muss er nun eine 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz verbüßen.
Ein weiterer Fall betraf einen 47-jährigen Rumänen, der als Mitfahrer in einem PKW identifiziert wurde. Gegen ihn lag eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen Trunkenheit am Steuer vor. Auch er war nicht in der Lage, die Geldstrafe von 1200 Euro und die Verfahrenskosten von 168,82 Euro zu zahlen, weshalb er ebenfalls eine 30-tägige Haftstrafe in Neustrelitz antreten muss.