Haftbefehle in Linken vollstreckt

Am Wochenende wurde ein 34- jähriger polnischer Staatsangehöriger am ehemaligen Grenzübergang Linken, als Fahrer eines Pkw mit polnischer Zulassung festgestellt und kontrolliert.
Linken/ Pasewalk (ots) - Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Görlitz wegen mittelbarer Falschbeurkundung. Der Mann hatte eine Geldstrafe in Höhe von 2160,00 EUR, einen Strafrest in Höhe von 16,42 EUR und Verfahrenskosten in Höhe von 70,00 EUR zu zahlen. Durch die Zahlung konnte er 108 Tage Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Bei der Kontrolle legte der Pole eine französische Fahrerlaubnis vor, welche erhebliche Fälschungsmerkmale aufwies. Eine Überprüfung ergab, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Er wurde wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt.
Ein 42- jähriger georgischer Staatsangehöriger wurde als Fahrer eines PKW mit polnischer Zulassung auf der B104 in Linken nach erfolgter Einreise aus Polen kommend festgestellt. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Heilbronn zur Strafvollstreckung wegen Betrug.
Der Mann zahlte eine Geldstrafe in Höhe von 800,00 Euro sowie Verfahrenskosten in Höhe von 73,50 Euro. Ersatzweise waren 40 Tage Haft festgelegt.
Zusätzlich lag noch eine Fahndungsausschreibung im Schengener Informationssystem zur Einreiseverweigerung durch Estland vor.
Im Rahmen der Kontrolle konnte der Mann lediglich ein Handyfoto seines georgischen Reisepasses vorlegen. Aufenthaltslegitimierende Dokumente besaß er nicht.
Es bestand somit der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise.
Des Weiteren konnte der Georgier keinen Führerschein vorweisen. Es bestand somit der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Bei der Kontrolle legte der Pole eine französische Fahrerlaubnis vor, welche erhebliche Fälschungsmerkmale aufwies. Eine Überprüfung ergab, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Er wurde wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt.
Ein 42- jähriger georgischer Staatsangehöriger wurde als Fahrer eines PKW mit polnischer Zulassung auf der B104 in Linken nach erfolgter Einreise aus Polen kommend festgestellt. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Heilbronn zur Strafvollstreckung wegen Betrug.
Der Mann zahlte eine Geldstrafe in Höhe von 800,00 Euro sowie Verfahrenskosten in Höhe von 73,50 Euro. Ersatzweise waren 40 Tage Haft festgelegt.
Zusätzlich lag noch eine Fahndungsausschreibung im Schengener Informationssystem zur Einreiseverweigerung durch Estland vor.
Im Rahmen der Kontrolle konnte der Mann lediglich ein Handyfoto seines georgischen Reisepasses vorlegen. Aufenthaltslegitimierende Dokumente besaß er nicht.
Es bestand somit der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise.
Des Weiteren konnte der Georgier keinen Führerschein vorweisen. Es bestand somit der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern