Migration aktuell- insgesamt zwölf Versuche unerlaubter Einreisen am Wochenende

Am Wochenende wurden insgesamt zwölf Versuche unerlaubter Einreisen unterbunden.
Pasewalk (ots) - Eine Gruppe von fünf Personen versuchte die unerlaubte Einreise am Bobliner Damm bzw. in Schwennenz. Hier führten Feststellungen der Bundeszollverwaltung und ein Bürgerhinweis zum Fahndungserfolg.
Bei den Personen handelte es sich um einen 27- jährigen Algerier, drei männliche somalische Staatsangehörige (18, 19, 19) und eine 22- jährige Somalierin.
Alle Personen wurden über den ehemaligen Grenzübergang in Linken nach Polen zurückgewiesen.
In der Ortslage Pomellen konnten nach einem Bürgerhinweis drei männliche somalische Staatsangehörige aufgegriffen werden. Ein Somalier war noch minderjährig und wurde an das Jugendamt Vorpommern Greifswald übergeben.
Die anderen Personen wurden nach Polen zurückgewiesen.
Eine weitere Gruppe von vier Personen wurde im Regionalexpress 5350 (Stettin- Pasewalk) in Grambow festgestellt. Es handelte sich dabei um drei männliche äthiopische Staatsangehörige (26, 27 und 34) sowie eine weibliche äthiopische Staatsangehörige (24).
Alle konnten zur Kontrolle nur polnische Identitätskarten als Asylbewerber vorlegen. Weitere aufenthaltslegitimierende Dokumente waren nicht vorhanden. Sie wurden nach Polen zurückgewiesen.
Bei den Personen handelte es sich um einen 27- jährigen Algerier, drei männliche somalische Staatsangehörige (18, 19, 19) und eine 22- jährige Somalierin.
Alle Personen wurden über den ehemaligen Grenzübergang in Linken nach Polen zurückgewiesen.
In der Ortslage Pomellen konnten nach einem Bürgerhinweis drei männliche somalische Staatsangehörige aufgegriffen werden. Ein Somalier war noch minderjährig und wurde an das Jugendamt Vorpommern Greifswald übergeben.
Die anderen Personen wurden nach Polen zurückgewiesen.
Eine weitere Gruppe von vier Personen wurde im Regionalexpress 5350 (Stettin- Pasewalk) in Grambow festgestellt. Es handelte sich dabei um drei männliche äthiopische Staatsangehörige (26, 27 und 34) sowie eine weibliche äthiopische Staatsangehörige (24).
Alle konnten zur Kontrolle nur polnische Identitätskarten als Asylbewerber vorlegen. Weitere aufenthaltslegitimierende Dokumente waren nicht vorhanden. Sie wurden nach Polen zurückgewiesen.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern