Pomellen- wieder Haftbefehle vollstreckt

Gegen einen 32- jährigen Polen bestanden gleich zwei Fahndungsausschreibungen.
Pomellen (ots) - Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/ Main suchte den Mann wegen Trunkenheit im Verkehr. Er sollte eine Geldstrafe i. H.V. 1800,00 EUR und Verfahrenskosten
i. H.v. 372,84 EUR zahlen. Ersatzweise waren 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe festgelegt.
Des Weiteren bestand eine Fahndungsausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Fulda. Sie hatte ihn zur Aufenthaltsermittlung wegen Körperverletzung ausgeschrieben.
Auf Grund fehlender Barmittel wurde der Mann in die JVA Neustrelitz eingeliefert.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam suchte einen 45- jährigen polnischen Staatsangehörigen mit Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr. Der Pole zahlte die geforderte Geldstrafe i.H.v. 500,00 EUR sowie die Verfahrenskosten i.H.v. 226,28 EUR und konnte damit eine 50- tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Auch ein 50- jähriger Pole zahlte lieber die geforderten Gelsummen.
Er wurde durch die Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gesucht.
Der Mann zahlte eine Restgeldstrafe in i.H.v. 200,00 EUR sowie 84,50 EUR Verfahrenskosten und wendete damit 5 Tage Ersatzfreiheitsstrafe ab.
i. H.v. 372,84 EUR zahlen. Ersatzweise waren 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe festgelegt.
Des Weiteren bestand eine Fahndungsausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Fulda. Sie hatte ihn zur Aufenthaltsermittlung wegen Körperverletzung ausgeschrieben.
Auf Grund fehlender Barmittel wurde der Mann in die JVA Neustrelitz eingeliefert.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam suchte einen 45- jährigen polnischen Staatsangehörigen mit Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr. Der Pole zahlte die geforderte Geldstrafe i.H.v. 500,00 EUR sowie die Verfahrenskosten i.H.v. 226,28 EUR und konnte damit eine 50- tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Auch ein 50- jähriger Pole zahlte lieber die geforderten Gelsummen.
Er wurde durch die Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gesucht.
Der Mann zahlte eine Restgeldstrafe in i.H.v. 200,00 EUR sowie 84,50 EUR Verfahrenskosten und wendete damit 5 Tage Ersatzfreiheitsstrafe ab.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern