Zwei Haftbefehle am Wochenende vollstreckt

Pomellen (ots) - Fahndungserfolge an der Kontrollstelle
Bei einer polizeilichen Kontrolle ergaben sich zwei Fälle im Zusammenhang mit Fahndungen der Staatsanwaltschaft wegen Trunkenheit im Verkehr.
Der erste Fall betraf einen 45-jährigen Mann, der durch die Staatsanwaltschaft Wuppertal zur Festnahme ausgeschrieben war. Er konnte eine Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen abwenden, indem er die auferlegte Geldstrafe von 375 Euro beglich.
An derselben Kontrollstelle wurde ein weiterer 45-jähriger Litauer festgestellt, der als Beifahrer eines Kleintransporters mit polnischer Zulassung unterwegs war. Die Staatsanwaltschaft München II hatte einen Haftbefehl gegen ihn erlassen, ebenfalls aufgrund von Trunkenheit im Verkehr. Der Mann war nicht in der Lage, die verlangte Geldstrafe von 4150 Euro sowie zusätzliche Verfahrenskosten in Höhe von 216,87 Euro zu bezahlen. Infolgedessen wurde er in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz gebracht, wo er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verbüßen muss.