141 Gramm und 7 ml Neue psychoaktive Substanzen sichergestellt ./. Stralsunder Zoll wird im Rostocker Kiosk fündig

Zollbeamte stellen HHC-Produkte in Stralsund sicher
Zollbeamte haben in einem Kiosk mehrere Kleinverkaufspackungen mit HHC-Blüten sowie Gläser und Kunststoffdosen mit HHC-Harz sichergestellt. Die Packungen enthielten jeweils 1 Gramm des potenziell psychoaktiven Stoffes.
Aufgrund des Verdachts auf Handelsaktivitäten mit neuen psychoaktiven Substanzen wurde gegen den Geschäftsführer des Kiosks ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Hintergrund ist die Gesetzesänderung, die am 27. Juni 2024 in Kraft trat. Seitdem fällt der Wirkstoff Hexahydrocannabinol (HHC) sowie seine Derivate HHC-AC, HHC-H und HHC-P unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG), wodurch diese Substanzen verboten sind.
Herstellung, Erwerb und Verkauf von Produkten mit diesen Inhaltsstoffen sind seit dieser Änderung illegal. Vor der rechtlichen Neuregelung waren HHC-Produkte weit verbreitet und wurden sowohl in physischen Geschäften als auch online angeboten, darunter Blüten, E-Liquids, Öle, Kapseln und Harze.