Das LKA MV warnt vor einer aktuellen Serie von betrügerischen Haustürgeschäften in Verbindung mit Handwerkerleistungen insbesondere Dachdeckerarbeiten

Betrugsfälle bei Haustürgeschäften: Polizei warnt vor Trickbetrügern
Seit Beginn des Jahres wurden bereits zwei abgeschlossene Betrugsfälle gemäß § 263 StGB registriert. Zusätzlich dazu meldeten Bürger der Polizei weitere Verdachtsfälle oder wurden Betrüger identifiziert, bevor es zu kriminellen Aktivitäten kam. Leider wird von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen, von der die Polizei bisher nichts weiß.
Bei den bislang registrierten Betrugsfällen handelt es sich um ein Vorgehen, bei dem Täter landesweit reisen und vor allem älteren Menschen an der Haustür angebliche schnelle und kostengünstige Handwerksleistungen anbieten. Der mündliche Geschäftsabschluss erfolgt direkt vor Ort. Nach Beginn oder Abschluss der Arbeiten fordern die Betrüger plötzlich einen deutlich höheren Preis als ursprünglich vereinbart, unter anderem wegen angeblich gestiegener Materialkosten. Diese Summen sollen dann sofort und in bar bezahlt werden.
Wenn die Opfer sich weigern, die Forderungen zu zahlen, werden sie oft von den Betrügern massiv unter Druck gesetzt, teils verbal eingeschüchtert. Aus Angst oder Unkenntnis leisten manche die überhöhten Zahlungen. Manchmal fahren die Täter die Betroffenen sogar bis zur nächsten Bank, um das geforderte Geld abzuheben.
In den vergangenen Wochen wurde eine Tätergruppe bekannt, die insbesondere Dachdeckerarbeiten für ihre betrügerischen Aktivitäten nutzt, obwohl auch andere Handwerksleistungen angewendet werden können. Die Polizei hat Kenntnis von männlichen Tätergruppen, die bundesweit unterwegs sind und in fast allen Bundesländern bereits auffällig wurden.
Regionale Vorfälle: Zwei abgeschlossene Fälle und weiter verbreitete Aktivitäten
Die zwei vollendeten Betrugsfälle im Jahr 2025 ereigneten sich im Landkreis Nordwestmecklenburg und in Rostock. Ermittlungen zeigen, dass die aktuelle Gruppe landesweit aktiv ist. Im Landkreis Nordwestmecklenburg vereinbarte eine Geschädigte einen mündlichen Vertrag zur Reparatur der Dachrinnen für etwa 1.000 Euro. Nach der Arbeit verlangten die Täter plötzlich 13.000 Euro, woraufhin eine Einigung auf 4.500 Euro erzielt wurde. Beim Versuch, das Geld bei der Bank zu holen, wurde die Polizei alarmiert und die Zahlung konnte verhindert werden. Gegen die vier Männer wurde Strafanzeige erstattet.
Ein ähnlicher Fall ereignete sich im Landkreis Rostock, wo drei Täter günstige Dachdeckerarbeiten für etwa 1.500 Euro anboten. Während der Arbeiten versuchten die Täter, den Preis zu verhandeln. Als die Geschädigten eine Rechnung verlangten und die Arbeiten stoppen wollten, bedrohten die Täter sie verbal. Die Geschädigten forderten die Männer auf, das Grundstück zu verlassen, was sie schließlich auch taten.
Warnung und Rat des Landeskriminalamts
Das Landeskriminalamt gibt folgende Empfehlungen: Seien Sie wachsam bei Angeboten an Ihrer Haustür, insbesondere wenn Kunden auf sofortige Zahlung gedrängt werden. Zahlungen über 50 Euro sollten niemals in Bar und sofort verlangt werden. Kunden haben gesetzlich Anspruch auf Kauf auf Rechnung. Vermeiden Sie Barzahlung bei vermeintlich günstigen Handwerksdienstleistungen an der Haustür.
Haustürgeschäfte sind legal, allerdings unterliegt der Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.V. (BDD) strengen Standards, die über gesetzliche Verbraucherrechte hinausgehen. Kunden erhalten ein erweitertes Widerrufsrecht und längere Beweislastregelungen bei mangelhafter Ware. Der Verband bietet ein Schlichtungsverfahren für Streitfälle an.
Vorgehen bei Betrugsverdacht
Wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind, informieren Sie die örtliche Polizeidienststelle oder nutzen Sie die Onlinewache unter www.polizei.mvnet.de. Weitere Informationen und Tipps zur Vermeidung von Haustürbetrug finden Sie hier: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/haustuerbetrug/