Verstoß gegen das internationale Ballastwasserübereinkommen auf Seeschiff im Hafen Mukran festgestellt

Am Vormittag des 30.04.2025 führten Beamte der Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI) Stralsund eine Kontrolle auf einem unter der Flagge von Irland fahrenden Seeschiff durch, dass im Fährhafen Mukran lag.
Waldeck (ots) - Hierbei kontrollierten die Beamten unter anderem die Einhaltung internationaler umweltrechtlicher Bestimmungen.
Die Beamten stellten fest, dass vor ca. 2,5 Wochen auf der Außenelbe vor Hamburg ca. 2.468 m³ unbehandeltes Ballastwasser eingeleitet worden war. Nach Unterrichtung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Schiffsführer sowie den Ersten Offizier eröffnet. Zur Sicherung des Verfahrens legte das BSH zwei Sicherheitsleistungen in einer Gesamthöhe von 19.807 Euro fest.
Das internationale Ballastwasserübereinkommen regelt das Aufnehmen und Abgeben von Ballastwasser in die Meere durch Schiffe. Durch die weltweit geltenden strengen Regeln soll das Einschleppen von schädlichen Wasserorganismen und Krankheitserregern aus fremden Gewässern verhindert werden. Diese Festlegungen werden durch die Wasserschutzpolizei regelmäßig kontrolliert.
Rückfragen zu den Bürozeiten:
Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
PHKin Petra Kieckhöfer
Telefon: 038208/887-3112
E-Mail: presse@lwspa-mv.de
Internet: http://www.polizei.mvnet.de
Original-Content von: Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern, übermittelt durch news aktuell
Die Beamten stellten fest, dass vor ca. 2,5 Wochen auf der Außenelbe vor Hamburg ca. 2.468 m³ unbehandeltes Ballastwasser eingeleitet worden war. Nach Unterrichtung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Schiffsführer sowie den Ersten Offizier eröffnet. Zur Sicherung des Verfahrens legte das BSH zwei Sicherheitsleistungen in einer Gesamthöhe von 19.807 Euro fest.
Das internationale Ballastwasserübereinkommen regelt das Aufnehmen und Abgeben von Ballastwasser in die Meere durch Schiffe. Durch die weltweit geltenden strengen Regeln soll das Einschleppen von schädlichen Wasserorganismen und Krankheitserregern aus fremden Gewässern verhindert werden. Diese Festlegungen werden durch die Wasserschutzpolizei regelmäßig kontrolliert.
Rückfragen zu den Bürozeiten:
Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
PHKin Petra Kieckhöfer
Telefon: 038208/887-3112
E-Mail: presse@lwspa-mv.de
Internet: http://www.polizei.mvnet.de
Original-Content von: Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern, übermittelt durch news aktuell
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern