Alkoholfahrt endet nach Kollision mit Hauswand und parkendem PKW

Am 05.07.2025 wurde der Polizei gegen 00:15 Uhr eine Trunkenheitsfahrt in Jarmen gemeldet.
Jarmen (ots) - Diensthabende Streifenbeamte konnten den 27-jährigen deutschen PKW-Fahrer in der Wallstraße ausfindig machen und forderten ihn zum Anhalten auf.
Der Fahrer des PKW VW reagierte jedoch nicht auf die Signale, beschleunigte sichtlich und bog in die Kirchstraße ein, wo er nach links von der Fahrbahn abkam und mit einer Hauswand zusammenstieß. Nach dieser Kollision setzte der Fahrzeugführer seine Flucht jedoch direkt fort.
Kurz darauf kam er erneut nach links von der Fahrbahn ab, wo er einen parkenden PKW Caddy rammte und schlussendlich zum Stehen kam. Das Auto des flüchtigen Fahrers war nicht mehr fahrbereit und musste durch den Abschleppdienst geborgen werden.
Der Atemalkoholtest des Mannes ergab einen Wert von 1,88 Promille.
Im Verlauf weiterer Kontrollen und Gespräche zeigte sich der Unfallfahrer unkooperativ und beleidigte und bedrohte die Polizeibeamten mehrfach.
Er muss sich nun nicht nur wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke verantworten. Darüber hinaus wurden Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung und Beleidigung eingeleitet.
Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 8000 Euro.
Der Fahrer des PKW VW reagierte jedoch nicht auf die Signale, beschleunigte sichtlich und bog in die Kirchstraße ein, wo er nach links von der Fahrbahn abkam und mit einer Hauswand zusammenstieß. Nach dieser Kollision setzte der Fahrzeugführer seine Flucht jedoch direkt fort.
Kurz darauf kam er erneut nach links von der Fahrbahn ab, wo er einen parkenden PKW Caddy rammte und schlussendlich zum Stehen kam. Das Auto des flüchtigen Fahrers war nicht mehr fahrbereit und musste durch den Abschleppdienst geborgen werden.
Der Atemalkoholtest des Mannes ergab einen Wert von 1,88 Promille.
Im Verlauf weiterer Kontrollen und Gespräche zeigte sich der Unfallfahrer unkooperativ und beleidigte und bedrohte die Polizeibeamten mehrfach.
Er muss sich nun nicht nur wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke verantworten. Darüber hinaus wurden Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung und Beleidigung eingeleitet.
Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 8000 Euro.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern