Erst ein Joint, dann ein Bier - und dann ans Steuer? Keine gute Idee

Alkohol, Drogen und Medikamente haben nichts im Straßenverkehr verloren - das wissen wir alle.
Rostock (ots) - Und trotzdem gehört Fahren unter
Einfluss von Betäubungsmitteln auch im Jahr 2024 wieder zu den
häufigsten Unfallursachen mit Personenschäden in
Mecklenburg-Vorpommern.
Ein Blick auf die aktuelle Verkehrsunfallstatistik des Landes zeigt:
Alkohol liegt 2024 auf Platz 4 der Top-Unfallursachen, nur leicht
verbessert gegenüber Platz 3 im Vorjahr. Drogeneinfluss wird seltener
als Ursache registriert, dennoch ist der Trend klar steigend - vor
allem bei den schweren Unfällen mit Verletzten. Die tatsächliche
Gefährdungslage dürfte laut Experten aufgrund einer hohen
Dunkelziffer sogar noch deutlich höher liegen.
Ein zusätzlicher Blick in die Statistik 2024 offenbart:
- 3.980 polizeiliche Feststellungen wegen Alkohol
- 1.997 Feststellungen wegen Drogen im Straßenverkehr
Und dabei sprechen wir nicht nur über Autofahrer. Auch Radfahrer und
E-Scooter-Nutzer sind immer häufiger berauscht unterwegs. Unsere
Kolleginnen und Kollegen kontrollieren regelmäßig Fahrerinnen und
Fahrer, die sich offenbar nicht bewusst sind, dass sie unter Einfluss
im Straßenverkehr eben auch eine Gefahr darstellen - für sich und
andere.
Neue Regeln, neue Grenzwerte - was gilt jetzt?
Besonders spannend und wichtig wird es mit Blick auf die
Cannabislegalisierung seit dem 01.04.2024. Seitdem gilt:
- Grenzwert für THC im Blutserum liegt bei 3,5 ng/ml
- Mischkonsum von Cannabis & Alkohol ist verboten (Bußgeld bis
5.000 EUR möglich)
- Für Fahranfänger, Personen unter 21 Jahren oder in der Probezeit
gilt ein absolutes Cannabisverbot
Hinzu kommt: Auch beim Alkohol gibt es klare Grenzen, die viele
unterschätzen. Bei Autofahrern liegt die Promillegrenze bekanntlich
bei 0,5, bei Fahrradfahrern allerdings bei 1,6 Promille - mit der man
bereits ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen (z. B.
Schlangenlinien) eine Straftat begeht. E-Scooter? Da gilt die
Autofahrerregelung: 0,5 Promille und für Fahranfänger natürlich 0,0.
Die Polizei bleibt dran - landesweite Kontrollen im Juni
Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern nimmt das Thema weiterhin
sehr ernst. Im Rahmen der Verkehrssicherheitskampagne
Fahren.Ankommen.LEBEN! liegt der Fokus im Monat Juni 2025 auf
Alkohol-, Drogen- und Medikamenteneinfluss am Steuer.
Die acht Polizeiinspektionen der Präsidien Neubrandenburg und Rostock
führen dazu den gesamten Monat über verstärkte stationäre und mobile
Kontrollen durch. Ziel ist klar: Verkehrsunfälle verhindern, bevor
sie passieren - ganz im Sinne der Vision Zero, also dem langfristigen
Ziel: null Verkehrstote.
Einfluss von Betäubungsmitteln auch im Jahr 2024 wieder zu den
häufigsten Unfallursachen mit Personenschäden in
Mecklenburg-Vorpommern.
Ein Blick auf die aktuelle Verkehrsunfallstatistik des Landes zeigt:
Alkohol liegt 2024 auf Platz 4 der Top-Unfallursachen, nur leicht
verbessert gegenüber Platz 3 im Vorjahr. Drogeneinfluss wird seltener
als Ursache registriert, dennoch ist der Trend klar steigend - vor
allem bei den schweren Unfällen mit Verletzten. Die tatsächliche
Gefährdungslage dürfte laut Experten aufgrund einer hohen
Dunkelziffer sogar noch deutlich höher liegen.
Ein zusätzlicher Blick in die Statistik 2024 offenbart:
- 3.980 polizeiliche Feststellungen wegen Alkohol
- 1.997 Feststellungen wegen Drogen im Straßenverkehr
Und dabei sprechen wir nicht nur über Autofahrer. Auch Radfahrer und
E-Scooter-Nutzer sind immer häufiger berauscht unterwegs. Unsere
Kolleginnen und Kollegen kontrollieren regelmäßig Fahrerinnen und
Fahrer, die sich offenbar nicht bewusst sind, dass sie unter Einfluss
im Straßenverkehr eben auch eine Gefahr darstellen - für sich und
andere.
Neue Regeln, neue Grenzwerte - was gilt jetzt?
Besonders spannend und wichtig wird es mit Blick auf die
Cannabislegalisierung seit dem 01.04.2024. Seitdem gilt:
- Grenzwert für THC im Blutserum liegt bei 3,5 ng/ml
- Mischkonsum von Cannabis & Alkohol ist verboten (Bußgeld bis
5.000 EUR möglich)
- Für Fahranfänger, Personen unter 21 Jahren oder in der Probezeit
gilt ein absolutes Cannabisverbot
Hinzu kommt: Auch beim Alkohol gibt es klare Grenzen, die viele
unterschätzen. Bei Autofahrern liegt die Promillegrenze bekanntlich
bei 0,5, bei Fahrradfahrern allerdings bei 1,6 Promille - mit der man
bereits ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen (z. B.
Schlangenlinien) eine Straftat begeht. E-Scooter? Da gilt die
Autofahrerregelung: 0,5 Promille und für Fahranfänger natürlich 0,0.
Die Polizei bleibt dran - landesweite Kontrollen im Juni
Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern nimmt das Thema weiterhin
sehr ernst. Im Rahmen der Verkehrssicherheitskampagne
Fahren.Ankommen.LEBEN! liegt der Fokus im Monat Juni 2025 auf
Alkohol-, Drogen- und Medikamenteneinfluss am Steuer.
Die acht Polizeiinspektionen der Präsidien Neubrandenburg und Rostock
führen dazu den gesamten Monat über verstärkte stationäre und mobile
Kontrollen durch. Ziel ist klar: Verkehrsunfälle verhindern, bevor
sie passieren - ganz im Sinne der Vision Zero, also dem langfristigen
Ziel: null Verkehrstote.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern