Schweriner Polizei ahndet diverse Verstöße in Zusammenhang mit E-Scootern

Am Abend des 12. Mai 2025 haben die Kollegen des Polizeihauptreviers Schwerin mehrere Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Führen von E-Scootern eingeleitet.
Schwerin (ots) - In vier Fällen führten die Verkehrskontrollen zu Anzeigenaufnahmen aufgrund des Führens von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol als auch berauschender Mittel.
Gegen einen 24-jährigen und einen 34-jährigen E-Scooter-Fahrer sowie eine 39-jährige Fahrzeugführerin wurden dahingehend Ordnungswidrigkeitenanzeigen aufgenommen. Nach den Angaben der Frau zu ihrem vorausgegangenen Kokainkonsum, wurden zudem strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Außerdem stellten die Beamten bei ihrem geliehenen E-Scooter den fehlenden Versicherungsschutz fest und leiteten diesbezüglich ein weiteres Strafverfahren gegen den verantwortlichen Eigentümer ein.
Bei der Kontrolle eines 57-jährigen Führers eines E-Rollers wurde erheblicher Alkoholgeruch durch die Polizeibeamten festgestellt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,83 Promille. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr aufgenommen.
In allen besagten Fällen ergeht zudem jeweils eine Mitteilung an die zuständige Führerscheinstelle, welche nach den gegebenen Umständen über den Entzug der bestehenden Fahrerlaubnis entscheidet als auch den Fortbestand der Fahrtüchtigkeit prüft.
Bei den Betroffenen als auch den Beschuldigten handelt es sich um deutsche Staatsbürger.
Gegen einen 24-jährigen und einen 34-jährigen E-Scooter-Fahrer sowie eine 39-jährige Fahrzeugführerin wurden dahingehend Ordnungswidrigkeitenanzeigen aufgenommen. Nach den Angaben der Frau zu ihrem vorausgegangenen Kokainkonsum, wurden zudem strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Außerdem stellten die Beamten bei ihrem geliehenen E-Scooter den fehlenden Versicherungsschutz fest und leiteten diesbezüglich ein weiteres Strafverfahren gegen den verantwortlichen Eigentümer ein.
Bei der Kontrolle eines 57-jährigen Führers eines E-Rollers wurde erheblicher Alkoholgeruch durch die Polizeibeamten festgestellt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,83 Promille. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr aufgenommen.
In allen besagten Fällen ergeht zudem jeweils eine Mitteilung an die zuständige Führerscheinstelle, welche nach den gegebenen Umständen über den Entzug der bestehenden Fahrerlaubnis entscheidet als auch den Fortbestand der Fahrtüchtigkeit prüft.
Bei den Betroffenen als auch den Beschuldigten handelt es sich um deutsche Staatsbürger.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern