Berauschte Fahrer beschäftigen Polizei

Die Polizei im Landkreis Vorpommern-Rügen kam seit Freitag, dem 16. Mai 2025, bei verschiedenen Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss zum Einsatz.
Landkreis V-R (ots) - Am Freitag, dem 16. Mai 2025, kam es gegen 19:05 Uhr zu einem Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn 20, bei dem zwei Personen leichtverletzt ins Krankenhaus kamen und ein Sachschaden von circa 25.000 Euro entstand. Beim mutmaßlichen Unfallverursacher wurde ein Atemalkoholwert von 2,35 Promille gemessen (siehe auch: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/6036094).
Gegen 20:30 Uhr wurde die Polizei über einen Verkehrsunfall mit anschließender Flucht auf der Landesstraße 213 in Niepars informiert. Im Rahmen von Nachermittlungen konnte das vermeintliche Verursacherfahrzeug und dessen 43-jähriger deutscher Fahrer festgestellt werden. Augenscheinlich kam der Pkw Audi aus ungeklärten Gründen zunächst nach rechts von der Fahrbahn ab. Dabei kollidierte er mit einem Telefonmast und fuhr anschließend in den links befindlichen Graben. Dabei kam es zu Sach- und Personenschaden. Die 45-jährige deutsche Beifahrerin wurde leichtverletzt. Eine Überprüfung des Atemalkohols bei dem 43-Jährigen ergab einen Wert von 0,99 Promille. Durch die Staatsanwaltschaft wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und realisiert.
Im Verlauf der polizeilichen Maßnahmen leistete der 43-Jährige Widerstand gegen die Polizeibeamten. Es wurden Strafanzeigen wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, der Gefährdung des Straßenverkehrs, der Fahrlässigen Körperverletzung, wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung, der Bedrohung und Beleidigung aufgenommen. Auch die 45-jährige Beifahrerin leistete Widerstand. Es wurden Strafanzeigen wegen des Verdachts des Tätlichen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, der vorsätzlich einfachen Körperverletzung, der Bedrohung und Beleidigung aufgenommen. Weiterhin wurde eine Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verdachts der falschen Namensangabe eingeleitet.
Am gleichen Tag, um 23 Uhr, befuhr ein 18-jähriger deutscher Fahrer die Parkstraße in Griebenow aus Richtung Dreizehnhausen kommend in Fahrtrichtung Bundesstraße 109. In einer Linkskurve kam er vermutlich auf Grund unangepasster Geschwindigkeit von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einer Straßenlaterne. Bei dem 18-jährigen wurde ein Atemalkoholwert von 1,54 Promille gemessen. Der 18-jährige Fahrer und sein 18-jähriger Beifahrer kamen leichtverletzt in ein Krankenhaus. Es entstand Sachschaden in Höhe von 6.000 Euro. Der Führerschein des 18-Jährigen wurde beschlagnahmt und eine Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Gegen den Fahrer wurden Ermittlungen wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs und der fahrlässigen Körperverletzung aufgenommen. Das Fahrzeug musste durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden.
Am Samstag, dem 17. Mai 2025, gegen 17 Uhr kam es zu einem Unfall in Bergen auf Rügen. Der 34-jährige deutsche Fahrer eines Mitsubishi befuhr hinter einem 58-jährigen deutschen Opelfahrer die Ringstraße in Bergen. Der Opelfahrer musste verkehrsbedingt bremsen. In der weiteren Folge fuhr der 34-Jährige auf den Opel auf. Während der Verkehrsunfallaufnahme wurde bei dem 34-Jährigen ein Atemalkoholwert von 2,00 Promille gemessen. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und durchgeführt. Der Führerschein wurde sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt. Es wurde Strafanzeige wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs aufgenommen.
Am Sonntag, dem 18. Mai 2025, kam es gegen 18 Uhr ebenfalls zu einem Unfall unter Alkoholeinfluss auf der Bundesautobahn 20 bei Grimmen. Siehe auch: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108767/6037112.
In den frühen Morgenstunden des Montages, 19. Mai 2025, wurde die Polizei gegen 02:00 Uhr nach Teschenhagen, Wendorf gerufen. Eine 72-jährige deutsche Fahrerin eines Pkw Audi kam offenbar nach rechts von der Fahrbahn ab und fuhr in eine Baustelle. Sie blieb unverletzt, die Überprüfung ihres Atemalkoholwertes ergab einen Wert von 1,57 Promille. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 11.500 Euro. Die Bergung des Fahrzeuges gestaltete sich schwierig, da es zwischen Metallstäben feststeckte, wurde aber durch Zuhilfenahme eines Kranes durch das Abschleppunternehmen realisiert. Der Führerschein wurde sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt. Eine Blutprobenentnahme angeordnet und durchgeführt. Es wurde Strafanzeige wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs aufgenommen.
Gegen 20:30 Uhr wurde die Polizei über einen Verkehrsunfall mit anschließender Flucht auf der Landesstraße 213 in Niepars informiert. Im Rahmen von Nachermittlungen konnte das vermeintliche Verursacherfahrzeug und dessen 43-jähriger deutscher Fahrer festgestellt werden. Augenscheinlich kam der Pkw Audi aus ungeklärten Gründen zunächst nach rechts von der Fahrbahn ab. Dabei kollidierte er mit einem Telefonmast und fuhr anschließend in den links befindlichen Graben. Dabei kam es zu Sach- und Personenschaden. Die 45-jährige deutsche Beifahrerin wurde leichtverletzt. Eine Überprüfung des Atemalkohols bei dem 43-Jährigen ergab einen Wert von 0,99 Promille. Durch die Staatsanwaltschaft wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und realisiert.
Im Verlauf der polizeilichen Maßnahmen leistete der 43-Jährige Widerstand gegen die Polizeibeamten. Es wurden Strafanzeigen wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, der Gefährdung des Straßenverkehrs, der Fahrlässigen Körperverletzung, wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung, der Bedrohung und Beleidigung aufgenommen. Auch die 45-jährige Beifahrerin leistete Widerstand. Es wurden Strafanzeigen wegen des Verdachts des Tätlichen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, der vorsätzlich einfachen Körperverletzung, der Bedrohung und Beleidigung aufgenommen. Weiterhin wurde eine Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verdachts der falschen Namensangabe eingeleitet.
Am gleichen Tag, um 23 Uhr, befuhr ein 18-jähriger deutscher Fahrer die Parkstraße in Griebenow aus Richtung Dreizehnhausen kommend in Fahrtrichtung Bundesstraße 109. In einer Linkskurve kam er vermutlich auf Grund unangepasster Geschwindigkeit von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einer Straßenlaterne. Bei dem 18-jährigen wurde ein Atemalkoholwert von 1,54 Promille gemessen. Der 18-jährige Fahrer und sein 18-jähriger Beifahrer kamen leichtverletzt in ein Krankenhaus. Es entstand Sachschaden in Höhe von 6.000 Euro. Der Führerschein des 18-Jährigen wurde beschlagnahmt und eine Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Gegen den Fahrer wurden Ermittlungen wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs und der fahrlässigen Körperverletzung aufgenommen. Das Fahrzeug musste durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden.
Am Samstag, dem 17. Mai 2025, gegen 17 Uhr kam es zu einem Unfall in Bergen auf Rügen. Der 34-jährige deutsche Fahrer eines Mitsubishi befuhr hinter einem 58-jährigen deutschen Opelfahrer die Ringstraße in Bergen. Der Opelfahrer musste verkehrsbedingt bremsen. In der weiteren Folge fuhr der 34-Jährige auf den Opel auf. Während der Verkehrsunfallaufnahme wurde bei dem 34-Jährigen ein Atemalkoholwert von 2,00 Promille gemessen. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und durchgeführt. Der Führerschein wurde sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt. Es wurde Strafanzeige wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs aufgenommen.
Am Sonntag, dem 18. Mai 2025, kam es gegen 18 Uhr ebenfalls zu einem Unfall unter Alkoholeinfluss auf der Bundesautobahn 20 bei Grimmen. Siehe auch: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108767/6037112.
In den frühen Morgenstunden des Montages, 19. Mai 2025, wurde die Polizei gegen 02:00 Uhr nach Teschenhagen, Wendorf gerufen. Eine 72-jährige deutsche Fahrerin eines Pkw Audi kam offenbar nach rechts von der Fahrbahn ab und fuhr in eine Baustelle. Sie blieb unverletzt, die Überprüfung ihres Atemalkoholwertes ergab einen Wert von 1,57 Promille. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 11.500 Euro. Die Bergung des Fahrzeuges gestaltete sich schwierig, da es zwischen Metallstäben feststeckte, wurde aber durch Zuhilfenahme eines Kranes durch das Abschleppunternehmen realisiert. Der Führerschein wurde sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt. Eine Blutprobenentnahme angeordnet und durchgeführt. Es wurde Strafanzeige wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs aufgenommen.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern