Erst ein Joint, dann ein Bier - und dann ans Steuer? Keine gute Idee.

Alkohol, Drogen und Medikamente haben nichts im Straßenverkehr verloren - das wissen wir alle.
Neubrandenburg/Rostock (ots) - Und trotzdem gehört Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln auch im Jahr 2024 wieder zu den häufigsten Unfallursachen mit Personenschäden in Mecklenburg-Vorpommern.
Ein Blick auf die aktuelle Verkehrsunfallstatistik des Landes zeigt: Alkohol liegt 2024 auf Platz 4 der Top-Unfallursachen, nur leicht verbessert gegenüber Platz 3 im Vorjahr. Drogeneinfluss wird seltener als Ursache registriert, dennoch ist der Trend klar steigend - vor allem bei den schweren Unfällen mit Verletzten. Die tatsächliche Gefährdungslage dürfte laut Experten aufgrund einer hohen Dunkelziffer sogar noch deutlich höher liegen.
Ein zusätzlicher Blick in die Statistik 2024 offenbart:
- 3.980 polizeiliche Feststellungen wegen Alkohol
- 1.997 Feststellungen wegen Drogen im Straßenverkehr
Und dabei sprechen wir nicht nur über Autofahrer. Auch Radfahrer und E-Scooter-Nutzer sind immer häufiger berauscht unterwegs. Unsere Kolleginnen und Kollegen kontrollieren regelmäßig Fahrerinnen und Fahrer, die sich offenbar nicht bewusst sind, dass sie unter Einfluss im Straßenverkehr eben auch eine Gefahr darstellen - für sich und andere.
Neue Regeln, neue Grenzwerte - was gilt jetzt?
Besonders spannend (und wichtig) wird es mit Blick auf die Cannabislegalisierung seit dem 01.04.2024. Seitdem gilt:
- Grenzwert für THC im Blutserum liegt bei 3,5 ng/ml
- Mischkonsum von Cannabis & Alkohol ist verboten (Bußgeld bis
5.000 EUR möglich)
- Für Fahranfänger, Personen unter 21 Jahren oder in der Probezeit
gilt ein absolutes Cannabisverbot
Hinzu kommt: Auch beim Alkohol gibt es klare Grenzen, die viele unterschätzen. Bei Autofahrern liegt die Promillegrenze bekanntlich bei 0,5 bei Fahrradfahrern allerdings bei 1,6 Promille - mit der man bereits ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen (z.B. Schlangenlinien) eine Straftat begeht. E-Scooter? Da gilt die Autofahrerregelung: 0,5 Promille und für Fahranfänger natürlich 0,0.
Die Polizei bleibt dran - landesweite Kontrollen im Juni
Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern nimmt das Thema weiterhin sehr ernst. Im Rahmen der Verkehrssicherheitskampagne Fahren.Ankommen.LEBEN! liegt der Fokus im Monat Juni 2025 auf Alkohol-, Drogen- und Medikamenteneinfluss am Steuer.
Die acht Polizeiinspektionen der Präsidien Neubrandenburg und Rostock führen dazu den gesamten Monat über verstärkte stationäre und mobile Kontrollen durch. Ziel ist klar: Verkehrsunfälle verhindern, bevor sie passieren - ganz im Sinne der Vision Zero, also dem langfristigen Ziel: null Verkehrstote.
Ein Blick auf die aktuelle Verkehrsunfallstatistik des Landes zeigt: Alkohol liegt 2024 auf Platz 4 der Top-Unfallursachen, nur leicht verbessert gegenüber Platz 3 im Vorjahr. Drogeneinfluss wird seltener als Ursache registriert, dennoch ist der Trend klar steigend - vor allem bei den schweren Unfällen mit Verletzten. Die tatsächliche Gefährdungslage dürfte laut Experten aufgrund einer hohen Dunkelziffer sogar noch deutlich höher liegen.
Ein zusätzlicher Blick in die Statistik 2024 offenbart:
- 3.980 polizeiliche Feststellungen wegen Alkohol
- 1.997 Feststellungen wegen Drogen im Straßenverkehr
Und dabei sprechen wir nicht nur über Autofahrer. Auch Radfahrer und E-Scooter-Nutzer sind immer häufiger berauscht unterwegs. Unsere Kolleginnen und Kollegen kontrollieren regelmäßig Fahrerinnen und Fahrer, die sich offenbar nicht bewusst sind, dass sie unter Einfluss im Straßenverkehr eben auch eine Gefahr darstellen - für sich und andere.
Neue Regeln, neue Grenzwerte - was gilt jetzt?
Besonders spannend (und wichtig) wird es mit Blick auf die Cannabislegalisierung seit dem 01.04.2024. Seitdem gilt:
- Grenzwert für THC im Blutserum liegt bei 3,5 ng/ml
- Mischkonsum von Cannabis & Alkohol ist verboten (Bußgeld bis
5.000 EUR möglich)
- Für Fahranfänger, Personen unter 21 Jahren oder in der Probezeit
gilt ein absolutes Cannabisverbot
Hinzu kommt: Auch beim Alkohol gibt es klare Grenzen, die viele unterschätzen. Bei Autofahrern liegt die Promillegrenze bekanntlich bei 0,5 bei Fahrradfahrern allerdings bei 1,6 Promille - mit der man bereits ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen (z.B. Schlangenlinien) eine Straftat begeht. E-Scooter? Da gilt die Autofahrerregelung: 0,5 Promille und für Fahranfänger natürlich 0,0.
Die Polizei bleibt dran - landesweite Kontrollen im Juni
Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern nimmt das Thema weiterhin sehr ernst. Im Rahmen der Verkehrssicherheitskampagne Fahren.Ankommen.LEBEN! liegt der Fokus im Monat Juni 2025 auf Alkohol-, Drogen- und Medikamenteneinfluss am Steuer.
Die acht Polizeiinspektionen der Präsidien Neubrandenburg und Rostock führen dazu den gesamten Monat über verstärkte stationäre und mobile Kontrollen durch. Ziel ist klar: Verkehrsunfälle verhindern, bevor sie passieren - ganz im Sinne der Vision Zero, also dem langfristigen Ziel: null Verkehrstote.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern