Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl an der Grenze

© Symbolfoto Grenzkontrolle / Foto: Bundespolizei
Symbolfoto Grenzkontrolle / Foto: Bundespolizei
Die Bundespolizei hat in der Nacht von Freitag auf Samstag an der deutsch-niederländischen Grenze den Haftbefehl gegen einen 55-Jährigen vollstreckt.
Bunde (ots) - Der Mann war der Justiz noch eine vierstellige Summe schuldig.
Der Mann war Fahrer eines aus den Niederlanden kommenden Auto. Im Zuge der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen wurde das Fahrzeug gegen 04:30 Uhr auf der Rastanlage Bunderneuland an der Autobahn 280 angehalten und kontrolliert.
Bei der Überprüfung der Personalien des 55-jährigen Polen stellten die Bundespolizisten fest, dass der Mann per Haftbefehl von der Justiz gesucht wurde. Im Jahr 2019 war er wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Aus diesem Schuldspruch hatte er noch eine Geldstrafe von 1.200 Euro zu bezahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen abzusitzen.
Durch die Zahlung der Geldstrafe bei der Bundespolizei ersparte er sich damit den drohenden Gefängnisaufenthalt.
Darüber hinaus interessierte sich die Staatsanwaltschaft für den derzeitigen Aufenthaltsort des Mannes. Sie hatte den Mann zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Der Mann war Fahrer eines aus den Niederlanden kommenden Auto. Im Zuge der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen wurde das Fahrzeug gegen 04:30 Uhr auf der Rastanlage Bunderneuland an der Autobahn 280 angehalten und kontrolliert.
Bei der Überprüfung der Personalien des 55-jährigen Polen stellten die Bundespolizisten fest, dass der Mann per Haftbefehl von der Justiz gesucht wurde. Im Jahr 2019 war er wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Aus diesem Schuldspruch hatte er noch eine Geldstrafe von 1.200 Euro zu bezahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen abzusitzen.
Durch die Zahlung der Geldstrafe bei der Bundespolizei ersparte er sich damit den drohenden Gefängnisaufenthalt.
Darüber hinaus interessierte sich die Staatsanwaltschaft für den derzeitigen Aufenthaltsort des Mannes. Sie hatte den Mann zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Quelle: Niedersachsen