Festnahme bei Grenzkontrolle

© Symbolfoto Festnahme / Foto: Bundespolizei
Symbolfoto Festnahme / Foto: Bundespolizei
Die Bundespolizei hat am Dienstagmittag an der deutsch-niederländischen Grenze einen mit Haftbefehl gesuchten Mann festgenommen.
Bad Bentheim (ots) - Der 21-Jährige muss für 30 Tage ins Gefängnis.
Der 21-Jährige kam als Mitfahrer in einem Kleinbus aus den Niederlanden, als er im Zuge der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen gegen 13:10 Uhr auf dem Rastplatz Bentheimer Wald an der Autobahn 30 angehalten und kontrolliert wurde.
Bei der Überprüfung der Personalien des 21-jährigen Rumänen stellten die Bundespolizisten fest, dass der Mann per Haftbefehl gesucht wurde. Er war im Januar 2024 rechtskräftig wegen Straßenverkehrsgefährdung verurteilt worden. Aus diesem Schuldspruch hatte er noch eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro zu bezahlen oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen zu verbüßen.
Da der Mann den offenen Geldbetrag nicht bezahlen konnte, wurde er von den Bundespolizisten in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Darüber hinaus interessierte sich die Staatsanwaltschaft für den derzeitigen Aufenthaltsort des Mannes. Sie hatte den Mann zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Der 21-Jährige kam als Mitfahrer in einem Kleinbus aus den Niederlanden, als er im Zuge der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen gegen 13:10 Uhr auf dem Rastplatz Bentheimer Wald an der Autobahn 30 angehalten und kontrolliert wurde.
Bei der Überprüfung der Personalien des 21-jährigen Rumänen stellten die Bundespolizisten fest, dass der Mann per Haftbefehl gesucht wurde. Er war im Januar 2024 rechtskräftig wegen Straßenverkehrsgefährdung verurteilt worden. Aus diesem Schuldspruch hatte er noch eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro zu bezahlen oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen zu verbüßen.
Da der Mann den offenen Geldbetrag nicht bezahlen konnte, wurde er von den Bundespolizisten in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Darüber hinaus interessierte sich die Staatsanwaltschaft für den derzeitigen Aufenthaltsort des Mannes. Sie hatte den Mann zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Quelle: Niedersachsen