Haftbefehl am Hauptbahnhof vollstreckt

© Symbolfoto/Foto: Bundespolizei
Symbolfoto/Foto: Bundespolizei
In der Nacht zum Mittwoch hat die Bundespolizei einen mit Haftbefehl gesuchten Mann im Hauptbahnhof Oldenburg festgenommen.
Oldenburg (ots) - Der 43-Jährige muss für mehr als zwei Wochen ins Gefängnis.
Der Mann war einer Streife der Bundespolizei nachts gegen 2:20 Uhr in der Sternpassage aufgefallen und kontrolliert worden. Ein Abgleich seiner Personaldaten mit dem Fahndungssystem ergab eine Ausschreibung der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Festnahme.
Der Rumäne war wegen Beleidigung gerichtlich zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von mehr als zwei Wochen verurteilt worden. Da er zuvor untergetaucht war, wurde der 43-Jährige schließlich durch die zuständige Staatsanwaltschaft zur Festnahme ausgeschrieben.
Lediglich die Zahlung einer Geldstrafe von 600,- Euro hätte den Gefängnisaufenthalt abwenden können.
Außerdem interessierte sich die Justiz in acht weiteren Fällen für seinen aktuellen Aufenthaltsort.
Bei der Durchsuchung des Mannes wurde weiterhin eine geringe Menge an Betäubungsmitteln aufgefunden und beanzeigt.
Weil der Verhaftete den haftbefreienden Betrag nicht aufbringen konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen noch am Morgen in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Der Mann war einer Streife der Bundespolizei nachts gegen 2:20 Uhr in der Sternpassage aufgefallen und kontrolliert worden. Ein Abgleich seiner Personaldaten mit dem Fahndungssystem ergab eine Ausschreibung der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Festnahme.
Der Rumäne war wegen Beleidigung gerichtlich zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von mehr als zwei Wochen verurteilt worden. Da er zuvor untergetaucht war, wurde der 43-Jährige schließlich durch die zuständige Staatsanwaltschaft zur Festnahme ausgeschrieben.
Lediglich die Zahlung einer Geldstrafe von 600,- Euro hätte den Gefängnisaufenthalt abwenden können.
Außerdem interessierte sich die Justiz in acht weiteren Fällen für seinen aktuellen Aufenthaltsort.
Bei der Durchsuchung des Mannes wurde weiterhin eine geringe Menge an Betäubungsmitteln aufgefunden und beanzeigt.
Weil der Verhaftete den haftbefreienden Betrag nicht aufbringen konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen noch am Morgen in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Quelle: Niedersachsen