Bundespolizei Flughafen Hannover: Haftbefehle bei Einreise vollstreckt

Am Samstag konnten am Flughafen Hannover gleich drei Haftbefehle vollstreckt werden.
Hannover (ots) - Kurz nach Mitternacht wurden eine 37-jährige und ein 60-jähriger im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle des Fluges aus Istanbul festgestellt. Bei der Kontrolle ihrer Personalien stellten die Bundespolizisten jeweils einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Braunschweig fest. Gegen die beiden Reisenden lag ein Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachtes der Geldwäsche vor. Auf Grund dieses Haftbefehls wurden die beiden Personen verhaftet.
Da das Pärchen mit einem minderjährigen Kind reiste, musste das Jugendamt verständigt werden, welches das Kind in Obhut nahm und der mittlerweile angereisten Schwester der 37-jährigen Frau übergeben konnte. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden zur nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt verbracht.
Am späten Nachmittag des Samstags wollte dann eine 20-jährige nach Pristina reisen. Auch hier konnten die Bundespolizisten einen offenen Haftbefehl feststellen. Die Frau hatte ihr Bußgeld in Höhe von 115 Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit nicht gezahlt. Um nun nicht drei Tage in Haft zu verbringen zahlte die 20-jährige den Betrag und die Kosten in Gesamthöhe von 152,50 Euro bei den Beamten vor Ort und konnte damit ihre Reise fortsetzen.
Da das Pärchen mit einem minderjährigen Kind reiste, musste das Jugendamt verständigt werden, welches das Kind in Obhut nahm und der mittlerweile angereisten Schwester der 37-jährigen Frau übergeben konnte. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden zur nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt verbracht.
Am späten Nachmittag des Samstags wollte dann eine 20-jährige nach Pristina reisen. Auch hier konnten die Bundespolizisten einen offenen Haftbefehl feststellen. Die Frau hatte ihr Bußgeld in Höhe von 115 Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit nicht gezahlt. Um nun nicht drei Tage in Haft zu verbringen zahlte die 20-jährige den Betrag und die Kosten in Gesamthöhe von 152,50 Euro bei den Beamten vor Ort und konnte damit ihre Reise fortsetzen.
Quelle: Niedersachsen