BPOLD-H: Über ein halbes Jahr vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an der deutsch - niederländischen Grenze in Niedersachsen

Grenzkontrollen zwischen Niedersachsen und den Niederlanden: Ergebnisse bisheriger Maßnahmen
Hannover (ots) - Seit bereits sechseinhalb Monaten führt die Bundespolizeidirektion Hannover Grenzkontrollen für Reisende zwischen Niedersachsen und den Niederlanden durch und vermeldet seit Beginn dieser Maßnahmen insgesamt 979 unerlaubte Einreisen. Zusätzlich wurden 646 Personen an der Grenze zurückgewiesen.
Im Zeitraum vom 16. September 2024 bis zum 2. März 2025 kam es im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Hannover zu folgenden Ereignissen im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen:
- Insgesamt 979 unerlaubte Einreisen, einschließlich Versuchen gemäß dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
- 646 durchgeführte Maßnahmen zur Verhinderung der Einreise (Zurückweisungen) gemäß AufenthG.
- Festnahmen von 35 Schleusern gemäß AufenthG.
- 57 Personen wurden aufgrund einer Wiedereinreisesperre erfasst.
- 297 Haftbefehle wurden vollstreckt.
Hintergrund der Kontrollen
Die temporären Binnengrenzkontrollen an den Schengenbinnengrenzen werden auf Anweisung des Bundesministers des Innern und für Heimat von der Bundespolizei durchgeführt. Seit dem 16. September 2024 betreffen diese Kontrollen auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den Landgrenzen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz waren die Kontrollen bereits zuvor wiedereingeführt worden.
Diese Maßnahmen sind erforderlich, um die innere Sicherheit zu gewährleisten und irreguläre Sekundärmigration einzudämmen.
Weitere Informationen zu bundesweiten Feststellungen finden Sie unter: http://presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6003830
*Die angegebenen Daten stammen aus der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich Februar 2025. Die Angaben für März 2025 basieren auf einem Sondermeldedienst und können sich durch nachträgliche Erfassungen oder Maßnahmen zur Qualitätssicherung geringfügig ändern.