Hamburg: Bundespolizei verlängert Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art

Hamburg (ots) - Verlängerung der Allgemeinverfügung bis Mai 2025
Die aktuelle Allgemeinverfügung wird bis zum 31. Mai 2025 verlängert. Details zu Ausnahmen sind unter Punkt 3.2 der Verfügung zu finden. Die Einhaltung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei sichergestellt, und Verstöße können zu einem Platzverweis, einem Bahnhofsverbot oder einem Ausschluss von der Beförderung führen. Zusätzlich zu möglichen strafrechtlichen oder ordnungswidrigen Konsequenzen laut Waffengesetz (WaffG) kann uneinsichtigen Personen ein Zwangsgeld auferlegt werden.
Der Geltungsbereich der Verfügung umfasst alle Gebäudeteile der Bahnhöfe Hamburg Hauptbahnhof (mit Ausnahme des Mönckebergtunnels), Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor. Diese Regelung ist gültig vom Donnerstag, 1. Mai 2025 um 00:00 Uhr bis Samstag, 31. Mai 2025 um 24:00 Uhr.
Der Hintergrund dieser Maßnahme ist die erhöhte Wahrnehmung von Körperverletzungen durch Waffen und andere gefährliche Werkzeuge, insbesondere Messer. Dies wirkt sich auf die Sicherheit der Bahnreisenden und der Öffentlichkeit aus.
Informationen der Bundespolizeidirektion Hannover
- Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt spezifischen Bestimmungen und erfordert gegebenenfalls eine behördliche Erlaubnis, wie etwa für Einhandmesser oder den Kleinen Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen.
- Waffen, die zur Selbstverteidigung gedacht sind, können trügerische Sicherheit bieten, die Risiko- und Gewaltbereitschaft erhöhen und die Situation zusätzlich verschärfen.
- Waffenträger nutzen häufig keine deeskalierenden Techniken oder Kommunikation, die hilfreich sein könnten.
- Es wird durch das Mitführen von Waffen erschwert zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
- Im schlimmsten Fall können Waffen dem Träger entwendet und gegen ihn eingesetzt werden.
- Der Einsatz von Waffen kann schnell zu lebensgefährlichen Verletzungen führen und erhebliche strafrechtliche sowie finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
In Gefahrensituationen kann ein sogenannter Schrillalarm, auch Taschenalarm genannt, hilfreich sein, um Aufmerksamkeit zu schaffen. Durch einen lauten, schrillen Ton werden Umstehende alarmiert, was Täter möglicherweise abschreckt. Weitere nützliche Tipps zu verschiedensten Themen finden sich auch online unter polizei-beratung.de.