Hannover Hbf: Bundespolizei verlängert Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art

Hannover
Die bestehende Allgemeinverfügung am Hauptbahnhof Hannover wird bis zum 30. April 2025 verlängert. Ausnahmen sind in der Regelung unter Ziffer 3.2 spezifiziert. Die Überwachung der Ordnungsverfügung erfolgt durch die Bundespolizei. Verstöße gegen die Bestimmungen können zu Platzverweisen, Bahnhofs- oder Hausverboten sowie Ausschluss von Beförderungsdienstleistungen führen. Zusätzlich können uneinsichtige Personen mit einem Zwangsgeld belegt werden, unabhängig von möglichen straf- oder ordnungsrechtlichen Verfahren gemäß dem Waffengesetz.
Die Verfügung erstreckt sich über den gesamten Gebäudeteil des Hauptbahnhofs Hannover, einschließlich der Bahnsteige, aber nicht über die Raschplatzhalle und die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade. Der Zeitraum für die Verfügung ist vom 1. April 2025 bis zum 30. April 2025 vorgesehen.
Der Hintergrund dieser Verfügung liegt in der Zunahme von Körperverletzungsdelikten, die mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen, insbesondere Messer, begangen werden. Diese Vorkommnisse beeinflussen spürbar die Sicherheitslage sowohl für Bahnreisende als auch die allgemeine Bevölkerung.
Hinweise der Bundespolizeidirektion Hannover
- Das Führen von Waffen unterliegt bestimmten Rechtsvorschriften und kann verboten sein oder erfordert eine Genehmigung (zum Beispiel für Einhandmesser oder Schreckschuss- und Signalwaffen).
- Waffen zur Selbstverteidigung bieten keine echte Sicherheit, sondern können dazu führen, dass die eigene Risikobereitschaft steigt und dadurch Gewalt eskaliert.
- Oftmals vernachlässigen Waffenträger deeskalierende Maßnahmen und Kommunikationstechniken, die zur Beruhigung einer Situation beitragen könnten.
- Der Einsatz von Waffen erschwert es Helfern und der Polizei, zwischen Tätern und Opfern zu unterscheiden.
- Im schlechtesten Fall können Waffen entwendet und gegen ihren Träger eingesetzt werden.
- Der Einsatz von Waffen kann schnell zu schweren Verletzungen führen und hat möglicherweise strafrechtliche und finanzielle Konsequenzen.
Eine Möglichkeit, in einer Gefahrenlage auf sich aufmerksam zu machen, ist der Einsatz eines Schrillalarms, der durch einen lauten Ton Umstehende auf das Geschehen hinweist, und potenziell Täter abschreckt. Weitere hilfreiche Tipps und Informationen stehen online zur Verfügung (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/).