Hannover Hbf: Bundespolizei verlängert Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art

Hannover – Verlängerung der Allgemeinverfügung bis Mai 2025
Die Gültigkeit der aktuellen Allgemeinverfügung wird bis zum 31. Mai 2025 verlängert. Details zu möglichen Ausnahmen können unter Ziffer 3.2 der Verfügung eingesehen werden. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch die Bundespolizei kontrolliert. Verstößt jemand gegen die angeordneten Regelungen, könnte dies zu einem Platzverweis, einem Hausverbot am Bahnhof oder sogar einem Beförderungsausschluss führen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass bei uneinsichtigen Personen ein Zwangsgeld erhoben wird, unabhängig von eventuellen Verfahren nach dem Waffengesetz.
Der Geltungsbereich dieser Verfügung erstreckt sich über das gesamte Gebäude des Hauptbahnhofs Hannover, einschließlich der Bahnsteige, jedoch nicht die "Raschplatzhalle" und die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade. Die Verordnung ist von Donnerstag, dem 1. Mai 2025, 00:00 Uhr, bis Samstag, dem 31. Mai 2025, 24:00 Uhr, wirksam. Grund für die Verlängerung sind die bundesweit wahrgenommenen Vorfälle, bei denen Körperverletzungen durch Waffen und andere gefährliche Gegenstände, insbesondere Messer, zu Verstimmungen bei Reisenden und der Bevölkerung geführt haben.
Die Bundespolizeidirektion Hannover weist darauf hin:
- Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt spezifischen waffenrechtlichen Vorschriften und ist möglicherweise untersagt oder bedarf einer Genehmigung (z.B. Verbot von Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen).
- Waffen, auch jene zur Selbstverteidigung, vermitteln oft eine falsche Sicherheit. Sie können das Risiko erhöhen, Gewalt auslösen und die Schadensausmaße vergrößern.
- Waffenbesitzer neigen dazu, deeskalierende Maßnahmen und Kommunikationstechniken zu vernachlässigen, die eine Situation beruhigen können.
- Waffen erschweren es Helfern und der Polizei, den Täter vom Opfer zu unterscheiden.
- Im schlimmsten Fall kann eine Waffe dem Besitzer entwendet und gegen ihn verwendet werden.
- Der Einsatz von Waffen führt schnell zu schwerwiegenden Verletzungen und kann ernsthafte strafrechtliche und finanzielle Folgen haben.
Eine Alternative, um in bedrohlichen Situationen schnell Aufmerksamkeit zu erlangen, ist der Einsatz eines Schrillalarms. Dieser gibt einen lauten Ton von sich, sobald er aktiviert wird, und warnt Umstehende, was mögliche Täter davon abhalten kann, ihre Tat fortzusetzen. Auf der Website der Polizeiberatung finden sich zudem hilfreiche Tipps zu verschiedenen Sicherheitsthemen.